Bern – Die Schweiz will künftig schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei betrachten. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Vorschläge der Finacial Action Task Force (FATF) für eine Gesetzesrevision zur Kenntnis genommen und will diese nun umsetzen. Die FATF ist eine weltweit anerkannte zwischenstaatliche Organisation zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die Schweiz ist seit der FATF-Gründung 1989 Mitglied. Das Gremium hatte nach den Terroranschlägen vom 11. September spezielle Richtlinien herausgegeben; die Empfehlungen werden von über 180 Staaten angewandt. Im Februar dieses Jahres verabschiedete die Organisation eine verschärfte und ausgeweitete Fassung ihrer Richtlinien. Auch die Schweiz beteiligte sich an deren Ausarbeitung.
Schwere Steuerdelikte neu als Vortat zur Geldwäsche
Neu empfiehlt die FATF ihren Mitgliedstaaten, dass schwere Steuerdelikte in Zukunft als eine Vortat zur Geldwäsche geahndet werden sollen. Die Vorschläge stossen in Bankenkreisen auf wenig Gegenliebe. Sie befürchten einen deutlich grösserer Arbeitsaufwand und somit höhere Kosten. Weiter fordert das Gremium einen neuen internationalen Standard, wie UNO-Finanzsanktionen umgesetzt werden sollen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.
Bundesrat begrüsst FATF-Vorschläge
Der Bundesrat begrüsste am Mittwoch die revidierten Vorschläge der FATF und will diese ins Gesetz aufnehmen. Er setzte dazu eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidg. Finanzdepartements (EFD) ein. Diese soll bis Anfang 2013 Vorschläge für die Umsetzung der Empfehlungen machen und eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Die FATF schätzt die Kosten der Geldwäscherei und der damit verbundenen Delikte auf zwischen 2 und 5% des weltweiten Bruttoinlandproduktes (GDP). (awp/mc/ps)