Bern – Der Bundesrat will der Finanzkriminalität besser vorbeugen und die Strafverfolgung von Finanz-Kriminellen stärken. Bis im zweiten Quartal von 2023 will er eine Vorlage dazu erarbeitet haben und dabei auch das Dispositiv gegen Geldwäscherei aufnehmen.
Der Bundesrat erteilte am Mittwoch dem Finanzdepartement den entsprechenden Auftrag. Ziele sind mehr Transparenz und eine erleichterte Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen. Es gehe darum, die Integrität und Reputation des Schweizer Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts zu stärken, schrieb der Bundesrat.
Er denkt dabei an ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter, und er will neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte, wie er schrieb. Das Register soll allerdings nur für die zuständigen Behörden zugänglich sein und nicht für die Öffentlichkeit.
Immer mehr Länder, darunter die EU-Staaten, setzen auf zentrale Register für mehr Transparenz von juristischen Personen. 2020 habe das Global Forum on Transparency and Exchange of Information in Tax Matters der Schweiz Verbesserungen der Transparenz bezüglich Eigentümern von juristischen Personen empfohlen, so der Bundesrat.
Dispositiv gegen Geldwäscherei stärken
In die Vorlage aufnehmen soll das EFD aber auch Massnahmen zur Stärkung des Dispositivs gegen Geldwäscherei. Hier soll insbesondere geprüft werden, ob es Anpassungen «im Bereich der Rechtsberufe» braucht, wie der Bundesrat schreibt.
Anfang 2023 tritt die revidierte Geldwäscherei-Gesetzgebung in Kraft. Das Parlament verabschiedete es im März 2021. Die Revision umfasst Massnahmen für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Die Räte wollten aber keine neuen Regeln für Anwälte, Notare und andere Beraterinnen und Berater. (awp/mc/ps)