Bern – Die Schweiz ist ein gutes Pflaster für Start-ups, die Rahmenbedingungen gehören zu den besten der Welt. Im Steuerrecht und in Sachen Risikokapital sieht der Bundesrat jedoch Handlungsbedarf.
Im Auftrag des Nationalrats hat er die Situation innovativer Jungunternehmen in der Schweiz untersucht. Am Mittwoch veröffentlichte er dazu einen umfassenden Bericht. Insgesamt fällt das Fazit positiv aus.
Auf 100’000 Einwohner kommen in der Schweiz bis zu 7 stark wachsende Jungunternehmen, während es in Israel knapp 6 und in den USA 0,5 sind. Auch beim Anteil der Beschäftigten befindet sich die Schweiz nahe an den führenden Vergleichsländern. Zwar werden verhältnismässig wenige Unternehmen gegründet. Das hat gemäss der Analyse aber weniger mit Desinteresse oder Versagensangst zu tun als mit den anderweitig guten Karrieremöglichkeiten.
Auch bei Risikokapital, Steuern und regulatorischen Rahmenbedingungen stellt der Bundesrat eine grundsätzlich befriedigende Situation fest. Trotzdem ortet er Handlungsbedarf.
Hohe Steuerlast für Gründer
Unter anderem schlägt er eine engere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) vor, um den Risikokapitalmarkt zu stärken. Als Beispiele für eine Kooperation nennt er Ausbildungsangebote für Pensionskassenvertreter und Schweizer Venture Capital Fonds oder die Nutzung des umfangreichen Datenmaterials des EIF. Im Bericht stellt der Bundesrat fest, dass die Schweiz einen aktiven Risikokapitalmarkt hat, der aber vor allem aus dem Ausland versorgt wird.
Im Steuerrecht hat er Kapital- und Vermögensteuern im Visier. Diese substanzzehrenden Abgaben können gerade in der kapitalintensiven Gründungsphase zu Engpässen führen. Der Bundesrat regt daher an, die stärkere Besteuerung von Erträgen zu prüfen. Zudem hat er das Finanzdepartement beauftragt, mit den Kantonen nach besseren Bewertungsmöglichkeiten für Start-ups zu suchen. Heute können neue Finanzierungsrunden zu einem sprunghaften Anstieg der Steuerrechnung führen.
Weiter erwägt der Bundesrat einen verlängerten oder sogar uneingeschränkten Verlustvortrag für Jungunternehmen. Heute können Unternehmen Verluste mit Erträgen der folgenden sieben Jahren verrechnen. Bei Start-ups kann es jedoch länger dauern, bis sie überhaupt Ergebnisse vorzuweisen haben und in die schwarzen Zahlen kommen.
Die Einführung eines Investitionsabzugs für Start-ups lehnt der Bundesrat hingegen ab. Auch für Investoren will er keine zusätzlichen Privilegien schaffen. Weil Kapitalgewinne im Privatvermögen steuerfrei sind und Dividenden nur teilweise besteuert werden, finden diese in der Schweiz ohnehin bereits attraktive Bedingungen vor.
Erste Schritte gemacht
Der Bericht ruft zudem die laufende Vernehmlassung über tiefere Hürden für FinTech-Unternehmen in Erinnerung. Der Bundesrat schlägt beispielsweise vor, die Vorschriften für das Crowdfunding zu lockern. Die Aktienrechtsrevision soll die Anforderungen an Firmengründungen senken. Auch für die digitale Wirtschaft sollen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Schliesslich soll der geplante One-Stop-Shop den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen und zu administrativen Entlastungen führen. Eine erste Version soll gemäss dem Bericht bis Ende Jahr vorliegen. (awp/mc/ps)