Bern – Der Bundesrat möchte den Preis pro Päckli Zigaretten schrittweise bis auf 11 CHF erhöhen. Auch die Steuer auf Schnitttabak soll in den nächsten Jahren weiter steigen. Die dafür notwendige Revision des Tabaksteuergesetzes hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesänderung würde nicht unmittelbar eine Erhöhung der Zigarettenpreise bewirken. Sie soll der Regierung aber die Kompetenz geben, die Steuern auf Zigaretten und Feinschnitttabak nach und nach weiter zu erhöhen. Die Revision wird nötig, weil der Spielraum mit der letzten Steuererhöhung um 10 Rappen im April 2013 vollständig ausgeschöpft wurde.
Seit 2003 hatte der Bundesrat die Steuer auf Zigaretten sechs Mal um insgesamt 1,70 CHF erhöht. Mit den Aufschlägen der Industrie stieg der Preis pro Schachtel Zigaretten in der meistverkauften Preisklasse in diesem Zeitraum von 5,20 auf 8,20 CHF. Mit der Gesetzesänderung hätte der Bundesrat die Möglichkeit, die Steuer schrittweise um weitere 2,80 CHF zu erhöhen, was einen Verkaufspreis von 11 CHF ergeben würde. Tatsächlich könnte der Preis pro Schachtel Zigaretten in einigen Jahren aber noch höher liegen, weil auch die Herstellerpreise weiter steigen dürften.
Um zu vermeiden, dass die Raucher auf Schnitttabak umsteigen, soll auch diese Steuer in ähnlichem Umfang wie bei den Zigaretten weiter erhöht werden. Diese beträgt derzeit 80 CHF pro Kilogramm Feinschnitttabak.
Langsame Erhöhung
Die Steuern sollen wie bisher in kleinen Schritten erhöht werden, wie der Bundesrat im Bericht zum Entwurf betont. Die Eidgenössische Tabakkommission hatte in ihrem letzten Jahresbericht raschere Erhöhungsschritte von bis zu 80 Rappen empfohlen. Sie sieht darin eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme. Dieser Empfehlung folgt der Bundesrat in seinem Entwurf nicht. Massive und unausgewogene Steuererhöhungen hätten Schmuggel, Schwarzmarkt und somit Kriminalität zur Folge, schreibt er in seinem Bericht.
Zweckgebundene Einnahmen
Mit der Erhöhung der Tabaksteuer verfolgt der Bundesrat auch das Ziel, diese schrittweise dem Niveau der EU anzunähern. Der Bund erwartet zudem weitere Einnahmen. Diese sind trotz markantem Rückgang der Verkaufszahlen in den letzten 20 Jahren stets gestiegen. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die AHV und die IV sowie für Ergänzungsleistungen eingesetzt. Eine Erhöhung um 30 Rappen spült zusätzliche rund 150 Mio CHF in die Kasse der Sozialwerke. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. November 2013. (awp/mc/ps)