Peter Hufschnmied, zurückgetretener ENSI-Ratspräsident.
Bern – Die Unabhängigkeit des internen Aufsichtsorgans der Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) soll schärfer geregelt werden. Das UVEK hat festgestellt, dass die Ausführungsbestimmungen zur Bestellung des ENSI-Rates nicht dem Gesetz entsprechen.
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, und Kommunikation (UVEK) wird deshalb dem Bundesrat beantragen, die ENSI-Verordnung so anzupassen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen besser Rechnung tragen. Dies soll geschehen, bevor der ENSI-Rat für die Amtsperiode 2012 bis 2015 gewählt wird.
ENSI-Ratspräsident Hufschmied zurückgetreten
Das Gesetz schreibt vor, dass die fünf bis sieben Mitglieder des ENSI-Rates «weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden dürfen, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen», wie es in der Mitteilung des UVEK vom Mittwoch hiess. Hintergrund ist der Rücktritt von ENSI-Ratspräsident Peter Hufschmied. Er war wegen öffentlich geäusserten Zweifeln an seiner Unabhängigkeit Anfang Mai in den Ausstand getreten und am Freitag definitiv zurückgetreten. In den Medien war ihm eine zu grosse Nähe zu den AKW-Betreibern nachgesagt worden, namentlich zur BKW.
ENSI-Rat Entlastung erteilt
Die Mandate von Hufschmied waren gemäss Abklärungen des UVEK mit den in der geltenden ENSI-Verordnung vereinbar gewesen. Bei der Überprüfung stellte das UVEK aber fest, dass die Verordnung in Sachen Unabhängigkeit weniger weit geht als das Gesetz. Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Geschäftsbericht 2010 des ENSI-Rates und erteilte dem Gremium Entlastung. Der Rapport enthält Angaben zu Aufsicht und Qualitätssicherung sowie zum Zustand der Atomanlagen. Die Landesregierung folgte den Anträgen des UVEK und der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS). (awp/mc/ps)