Bern – Der Bundesrat hat weitere 20 Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen beschlossen. Zudem wird die Einführung eines so genannten Bürokratiebarometers geprüft.
Auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich mit ihrer vergleichsweisen schlanken Administration gut dastehe, verstehe es der Bundesrat als Daueraufgabe, den durch neue Regulierungen verursachten administrativen Mehraufwand auf das Notwendige zu reduzieren und bestehende Regulierungen zu verbessern, teilt die Bundesverwaltung mit.
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Zu den neuen, angestrebten Massnahmen zählen gemäss Mitteilung unter anderem eine weitere Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer mit der Einführung eines Einheitssatzes und der vollelektronischen Abrechnung. Weiter ist eine Harmonisierung im Planungs- und Baurecht mit der Übermittlung einer Empfehlung an die Kantone zur Vereinheitlichung der kantonalen Gesetze und Verfahren vorgesehen.
Erleichterungen bei Rechnungslegung
Zudem sollen Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung geschaffen werden mit der Anhebung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur ordentlichen Revision sowie die Lockerung der Pflicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung und der Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
Weiterentwicklung des E-Governments
Auch das E-Government soll weiter entwickelt werden. So ist gemäss Mitteilung eine Realisierung der elektronischen Angebotseingabe im Beschaffungswesen oder Erweiterungen der elektronischen Übermittlung im Rahmen des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens vorgesehen.
Positive Bilanz zu administrativer Entlastung
Der Bundesrat hat am Mittwoch auch den Bericht «Die administrative Entlastung von Unternehmen» verabschiedet und eine positive Bilanz über die Umsetzung der 2006 beschlossenen Massnahmen gezogen. Von 125 Massnahmen seien 115 realisiert, teilweise realisiert oder eingeleitet worden, heisst es. Zu den wichtigsten umgesetzten Massnahmen zählt der Bundesrat das KMU-Portal, die Schaffung technischer Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Lohndaten und die elektronische Veröffentlichung des schweizerischen Handelsamtsblattes.
Standort muss sich durch höchste Qualität auszeichnen
Das internationale wirtschaftspolitische Umfeld sei geprägt von zunehmendem Wettbewerb unter den Staaten, heisst es weiter. Da die Produktionskosten in der Schweiz vergleichsweise hoch seien, sei es umso wichtiger, dass sich der Standort Schweiz durch höchste Qualität auszeichne. Dazu gehören gemäss Bundesrat auch effiziente und effektive rechtliche Rahmenbedingungen. Gerade im schwierigen Umfeld des derzeit starken Schweizer Frankens würden eine tiefe administrative Belastung und eine gute Regulierung massgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beitragen. (awp/mc/pg)