Bundesrat will Verschuldung nicht ausweiten

Bundeshaus

(Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Der Bundesrat lehnt es ab, mit neuen Instrumenten auf den starken Franken und die tiefen Zinsen zu reagieren. Er will weder die Verschuldung ausweiten noch einen Staatsfonds schaffen. Auch an den rechtlichen Grundlagen zur Nationalbank will er nichts ändern.

Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank waren im Parlament viele Forderungen laut geworden. Die Räte beauftragten die Regierung, Optionen zu prüfen. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun zwei Berichte vorgelegt.

Im ersten Bericht kommt er zum Schluss, dass sich bei den Schulden keine Massnahmen aufdrängen. Der Bund nutze die gegenwärtigen monetären Bedingungen bereits heute dazu, die Haushalts- und Verschuldungssituation zu optimieren, schreibt der Bundesrat.

Im Widerspruch zur Schuldenbremse
Eine Ausweitung der Verschuldung hätte zur Folge, dass die Schulden später bei wieder höheren Zinsen refinanziert werden müssten. Ausserdem stünde sie im Widerspruch zur Schuldenbremse, schreibt der Bundesrat. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig.

Einen Staatsfonds lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Auch dieser würde zu einer Erhöhung der Verschuldung führen, argumentiert er. Gegenwärtig bestehe zudem kein Bedarf dafür. Die Investitionen könnten über die bestehenden Fonds und Einnahmen finanziert werden.

SNB-Konzept hat sich bewährt
Der zweite Bericht befasst sich mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Der Bundersat kommt darin zum Schluss, dass die SNB mit den bestehenden Rechtsgrundlagen ihr Mandat wirksam erfüllen könne. Das geldpolitische Konzept der SNB habe sich bewährt. Die Nationalbank verfüge über alle notwendigen Instrumente für die Erfüllung ihres Mandats. Ausserdem könne sie den Frankenkurs beeinflussen, wenn sie das als nötig erachte.

Auch an der Unabhängigkeit und der Organisationsform der SNB will der Bundesrat festhalten. Er räumt allerdings ein, dass diese in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einem demokratisch geprägten Staatsverständnis stünden. Eine einzelne Institution habe viele Kompetenzen, und die Entscheide fälle ein kleines Gremium, das nicht durch das Volk gewählt sei. Dieser Umstand könne angesichts der erhöhten Bedeutung der Geld- und Währungspolitik Fragen aufwerfen.

«Negativzinsen wirksam»
Ferner spricht sich der Bundesrat gegen Ausnahmen bei den Negativzinsen aus. Diese habe die SNB eingeführt, um die Attraktivität von Anlagen in die Schweizer Währung zu vermindern. Sie seien nur wirksam, wenn alle Akteure auf den Finanzmärkten davon betroffen seien. Durch Ausnahmen würde die Wirksamkeit der Geldpolitik vermindert.

Die SNB erhebt einen Negativzins auf Girokontoguthaben, die über einen bestimmten Freibetrag hinausgehen und welche Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten. Ausgenommen von der Negativverzinsung sind nur die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und des AHV- und IV-Ausgleichsfonds.

Pensionskassen stark betroffen
Zu den Hauptbetroffenen des Tiefzinsumfelds und der Negativzinsen zählen die Vorsorgeeinrichtungen. Rund 40% ihres Vermögens sind in Obligationen oder anderen festverzinslichen Werten angelegt. Sobald eine Obligation zur Rückzahlung kommt, können derzeit kaum renditeträchtige Investitionen getätigt werden, ohne gleichzeitig höhere Risiken einzugehen.

Würden die Vorsorgeeinrichtungen über längere Zeit gezwungen, zu hohe Risiken einzugehen, könnten die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen durchaus bedeutend sein, schreibt der Bundesrat. Er sieht aber auch hier keinen Handlungsbedarf.

Zu den parlamentarischen Forderungen gehörten im Weiteren Massnahmen gegen den Einkaufstourismus. Dazu hält der Bundesrat fest, mögliche Massnahmen seien bereits eingeleitet. Andere seien in der parlamentarischen Beratung oder nicht mehrheitsfähig. (awp/mc/pg)

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