Bern – Der Bundesrat ist überzeugt vom Potenzial der Blockchain-Technologie. Ein spezielles Blockchain-Gesetz will er aber nicht erlassen. Stattdessen sollen mit der Anpassung bestehender Gesetze Rechtssicherheit und gute Rahmenbedingungen für Innovation geschaffen werden.
Das schreibt der Bundesrat im Bericht «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain in der Schweiz», den er am Freitag veröffentlicht hat. Vor den Bundeshausmeiden vermittelte Finanzminister Ueli Maurer den Eindruck, bei der Technologie handle es sich um ein zartes Pflänzchen, dessen enormes Wachstumspotenzial auf keinen Fall durch übertriebene Regulierung gestört werden dürfe.
Hotspot Schweiz
Denn der Bundesrat hat sich hohe Ziele gesteckt: Er will die Schweiz als führenden Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren. Zusammen mit London gehörten die Schweiz und insbesondere Zug schon heute zu den europäischen Hotspots, sagte Maurer. «Die Schweiz ist gut unterwegs.» Diese Pole-Position will der Bundesrat nicht mit einem Blockchain-Gesetz gefährden.
Ein solches wäre nach kurzer Zeit ohnehin wieder überholt, sagte Maurer. Blockchain werde Geschäftsfelder betreffen, die sich heute noch niemand vorstellen könne. Daher gelte es, nicht die Technologie zu regeln, sondern die Prozesse. Es gelte, ein innovationsfreundliches Klima zu unterstützen, in dem solche Prozesse abgewickelt werden könnten. «Diese wollen wir nicht mit einem technischen Gesetz bremsen», erklärte Maurer.
Offene Fragen
Stattdessen plant der Bundesrat punktuelle Gesetzesanpassungen. Schon im ersten Quartal 2019 will er eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Ziel ist es, im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mit digitalen Registern zu erhöhen. Im Konkursrecht muss die Aussonderung von kryptobasierten Vermögenswerten und von nicht vermögenswerten Daten geklärt werden.
Im Finanzmarktrecht will der Bundesrat ein flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen schaffen. Er ist sich auch der Risiken der Blockchain-Technologie für die Integrität und die Reputation des Finanzplatzes bewusst. Deshalb prüft er im Geldwäschereigesetz erste Anpassungen. Insbesondere soll die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz klarer geregelt werden werden.
Zudem will der Bundesrat prüfen, ob die Gelwäscherei-Regeln für gewisse Formen des Crowdfundings angepasst werden müssen. Aufgrund eines Berichts der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) geht er nämlich davon aus, dass kryptobasierte Vermögenswerte durchaus mit Risiken behaftet sind.
Weitreichende Konsequenzen
Gemäss dem Bericht hat die Blockchain-Technologie aber grosses Potenzial für die Wirtschaft, auch für die Verwaltung und andere Lebensbereiche. «Das wird unser Leben wahrscheinlich massiv verändern», zeigte sich Maurer überzeugt. Gewisse Prozesse könnten stark vereinfacht werden, mit weit reichenden Konsequenzen.
«Es ist sehr wohl möglich, dass der Staat für gewisse Dienstleistungen nicht mehr nötig ist», sagte der Finanzminister. Dank der Technologie könnten Private unter sich regeln, was zu regeln ist. Als Beispiel nannte Maurer das Grundbuch, im Bericht sind auch das Handelsregister und andere Register genannt. Mit Blockchain kann ausserdem im Zahlungsverkehr, im Versicherungsgeschäft oder bei der Finanzierung eingesetzt werden. (awp/mc/pg)