Corona-Wirtschaftshilfen sollen erneut aufgestockt werden

Geschäftsmieten

Bei einem weiterem Lockdown würde jeder fünfte Gewerbler seine Firma endgültig schliessen. (Photo by Evan Wise on Unsplash)

Bern – Der Bundesrat will die Wirtschaftshilfen wegen der Coronavirus-Pandemie erneut aufstockten. Er beantragt im Parlament, die Gelder für Härtefälle auf fünf Milliarden Franken zu verdoppeln. Weiter will er für Arbeitslose die Taggeldbezugsdauer ab März um drei Monate verlängern.

Derzeit stehen für grundsätzlich solide Unternehmen, die aufgrund der Corona-Massnahmen unverschuldet in Not gerieten, von Bund und Kantonen insgesamt 2,5 Milliarden Franken bereit. Der Bundesrat geht nach Hochrechnungen jedoch davon aus, dass das Geld nicht reicht, wenn alle betroffenen Firmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die Gesundheitsmassnahmen nochmals verlängert werden.

Finanzminister Ueli Maurer erklärte am Mittwoch vor den Medien in Bern, die letzten Entscheidungen des Bundesrats von Mitte Januar hätten zu mehr Härtefällen geführt. Der Bundesrat will deshalb mehr Geld für die kantonalen Hilfsprogramme locker machen. Er beantragt dem Parlament in der Frühjahrssession eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2,5 auf insgesamt 5 Milliarden Franken. Das Geld sollte bis Ende Februar reichen. Maurer schloss nicht aus, dass die Summe für Härtefälle dann noch einmal erhöht werden muss.

«Viele Unsicherheiten»
Aber «wir haben sehr viele Unsicherheiten», sagte Maurer. Der Betrag werde nun aber aus dem Gesetz genommen und als ordentlicher Nachtragskredit behandelt. Damit müsste das nächste Mal nicht wieder das Gesetz geändert werden. «Wir werden sehen, wie weit wir damit kommen.»

Der Bund schlägt vor, dass er bei den zusätzlichen Mitteln wie bisher zwei Drittel oder 1,675 Milliarden übernehmen wird und die Kantone den Rest. Maurer erwartet dazu allerdings in der Vernehmlassung Widerstand. Er gehe davon aus, dass eine Reihe von Kantonen einen tieferen Beitrag bevorzugen würden.

Doch er denke, dass die Kantone die Härtefallgelder vorsichtiger verteilten, wenn sie selber einen Teil davon bezahlen müssten, sagte Maurer. Deshalb schlage er den Verteilschlüssel von zwei Drittel zu einem Drittel vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt habe die Umsetzung des Härtefallprogramms die höchste Priorität, teilte der Bundesrat mit. Es sei aktuell das beste Instrument für eine gezielte Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Härtefallgelder der Kantone seien schneller verfügbar als neue Kredite. Zudem würden besonders betroffene Firmen grösstenteils keine Kredite sondern nichtrückzahlbare Zustupfe (à-fonds-perdu-Beiträge) fordern.

Plan B für KMU wird vorbereitet
Nebenbei bereitet der Bund für den Notfall bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der ersten Viruswelle im Frühling 2020 keinen Kredit erhalten haben.

Es gibt laut Finanzminister Maurer im Moment allerdings keinen Hinweis darauf, dass die Umsetzung nötig werde. Das Kreditwesen funktioniere, sagte er. Weiter brütet der Bund über Möglichkeiten für eine Unterstützung der Kantone bei der Sicherung der touristischen Verkehrsinfrastruktur.

«Arbeitslosen helfen»
Bei den Arbeitslosen schlägt der Bundesrat eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer um drei Monate vor. Das Parlament soll das Covid-19-Gesetz entsprechend anpassen.

Die Pandemiesituation wirke sich auf das Stellenangebot aus, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. «Die neuen Massnahmen sollen den Arbeitslosen helfen und es soll vermieden werden, dass die Personen ausgesteuert werden.»

Der längere Taggeldbezug soll laut Angaben des Leiters der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Boris Zürcher, auf Anfang März in Kraft treten. Zur Situation der Ausgesteuerten sagte er, es gebe im Vergleich zum selben Zeitpunkt im Vorjahr gar etwas weniger Personen, die kein Arbeitslosengeld mehr erhielten.

Milliarden für Arbeitslosenversicherung
Und schliesslich soll der Bund nach dem Willen der Regierung wie bereits im letzten Jahr die Kosten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernehmen. Dies soll auch dann geschehen, falls der Fonds die Schuldenobergrenze erreicht. Die Kosten für den Bundeshaushalt schätzt der Bundesrat auf rund sechs Milliarden Franken.

Der Bundesrat will seine Botschaft für die Gesetzesänderungen rund um die Wirtschaftshilfen am 3. Februar verabschieden. Das Parlament soll diese in der Frühlingssession beraten.

Maurer: Schweiz macht pro Stunde 6 Mio Franken
Der Bund wird mit den Beschlüssen vom Mittwoch rund 15 Milliarden Franken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgegeben haben. Das sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern. Bereits 2020 habe der Bund für die Krise rund 15 Milliarden Franken eingesetzt. Aber der Bund sitze nicht auf Geld, sondern er mache Schulden, warnte Maurer: Seit dem 18. Dezember seien das täglich 150 Millionen Franken, pro Stunde 6 Millionen oder pro Minute 100’000 Franken.

Der Finanzminister wehrte sich auch gegen Vorwürfe, die Schweiz sei knauserig bei der Vergabe von Hilfsgeldern. Das Gegenteil sei der Fall: Die Schweiz bewege sich im Spitzenfeld der europäischen Nationen. Und als Resultat davon sei auch der Wirtschaftseinbruch kleiner.

An die Adresse der Steuerzahler sagte Maurer, mit den Steuergeldern werde sorgfältig umgegangen. Alle Kantone behandelten zur Zeit die Gesuche für Härtefälle und hätten erste Auszahlungen vorgenommen. Einige offene Fragen bestünden noch, zum Beispiel ob bei Gastronomiebetrieben einzelne Betrieb oder die Kette zähle. Auch bei der Hotellerie seien sie daran, Lösungen zu erarbeiten. (awp/mc/pg)

Exit mobile version