Bern – Der Bundesrat will die Risiken für die Volkswirtschaft eingrenzen, die von systemkritischen Stromunternehmen ausgehen und dafür gesetzliche Schranken setzen. Entsprechend erklärt er sich einverstanden mit einer Motion aus dem Ständerat.
Verfasst hat die Motion Ständerätin Eva Herzog (SP/BS). In den Ratsdebatten über den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen habe sich gezeigt, dass die Transparenz und auch der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf diese Energieunternehmen nicht genügten, schrieb sie im Text.
Gesetzgeberische Schritte nötig
Herzog erinnerte in der von Mitgliedern aller Ständeratsfraktionen mitunterzeichneten Motion an die «Too big to fail»-Bestimmungen, die nach der Finanzkrise von 2007 und 2008 und der Rettung von Grossbanken ausgearbeitet wurden. Nach den Erfahrungen der letzten Monate drängten sich «vergleichbare gesetzgeberische Schritte» auf.
Der Rettungsschirm für systemrelevante Stromunternehmen ist bis Ende 2026 befristet. Damit für die Zeit danach rechtzeitig wirksame Bestimmungen bereit seien, müssten die Arbeiten nun beginnen, schrieb Herzog. Der Bundesrat ist gemäss seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort mit der Motion einverstanden.
Gemäss der Motion müssten die systemkritischen Unternehmen etwa Vorgaben zur Transparenz gegenüber den zuständigen Behörden erfüllen sowie zu Eigenmitteln, Liquidität und Risikomanagement. Ausserdem müssen sie gewährleisten, dass systemrelevante Kraftwerke auch in Ausnahmesituationen ohne Unterbruch laufen können.
Bundesrat will Bericht erstellen
Einverstanden ist der Bundesrat auch mit einem Postulat von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH). Er ist bereit, den Räten einen Bericht vorzulegen zur Frage, wie das Problem des «Too big to fail» in der Schweizer Energiebranche entschärft werden könnte.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Rettungsschirm für systemkritische Energieunternehmen verabschiedete das Parlament in der Herbstsession. Sie wurden von den Räten für dringlich erklärt und sind bis Ende 2026 befristet. Den Rettungsschirm stattete das Parlament mit zehn Milliarden Franken aus.
Schon Anfang September – auf der Grundlage einer Notverordnung – hatte der Bundesrat den Rettungsschirm aktiviert, nachdem der Stromkonzern Axpo um Hilfe gebeten hatte. Die Landesregierung stellte für den Konzern vier Milliarden Franken bereit. Bisher bezog das Unternehmen noch kein Geld vom Bund.
Vor dem Ersuchen der Axpo hatte sich die Lage an den Strommärkten verschärft. Nach einer Preisexplosion stiegen die Absicherungskosten und damit der Bedarf an flüssigen Mitteln bei den Stromkonzernen. Schon Ende 2021 hatte der Alpiq-Konzern beim Bund ein Gesuch um Liquiditätshilfe gestellt, aber später wieder zurückgezogen. (awp/mc/ps)