Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit der SERV längerfristig sichern

Johann Schneider-Ammann

Bundesrat Johann Niklaus Schneider-Ammann, Vorsteher WBF. (Bild: pd europa forum luzern)

Claudio Franzetti, Direktor SERV.

Bern – Der Bundesrat will die Exportanstrengungen der schweizerischen Unternehmen weiterhin wirkungsvoll unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) sicherstellen. Mit diesem Ziel hat er am 9. Oktober 2013 die Vernehmlassung über die Teilrevision des Exportrisiko-Versicherungsgesetzes (SERVG) sowie der Verordnung (SERV-V) eröffnet. Von den Revisionsvorschlägen profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche zwei Drittel der Versicherungsnehmer der SERV ausmachen und wichtige Zulieferer von grösseren Exportunternehmen sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Januar 2014.

Das SERVG, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, hat sich bewährt. Die vorliegende Revision sieht vor, das Gesetz in einzelnen Bereichen zu optimieren. So sollen die Versicherungen der SERV mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie dauerhaft ergänzt werden. Diese Instrumente wurden 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt. Infolge der grossen Nachfrage seitens der Exporteure wurde das zunächst auf Ende Dezember 2011 befristete Bundesgesetz bis Ende Dezember 2015 verlängert. Von der Unterstützung durch die neuen Instrumente der SERV profitieren vor allem KMU. Von 2009 bis 2012 betrug der Anteil der KMU am durch die neuen Instrumente unterstützten Auftragsvolumen von 4,4 Mrd. Franken rund 80 Prozent.

Angleichung der Policen an ehemalige Exportrisikogarantie
Weiter soll die SERV künftig in der Regel ihre Versicherungspolicen und Garantien in der Form der Verfügung gewähren können, wie dies bei der Exportrisikogarantie (ERG) der Fall war. Bisher erfolgt der Abschluss der Versicherung ausschliesslich durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die SERV betreibt ein standardisiertes Geschäft, welches mittels Verfügung transparenter und mit geringerem administrativem Aufwand betrieben werden kann.

Auf Verordnungsstufe sieht das Revisionsvorhaben zudem vor, die Ausnahmeklausel bei Exportgeschäften mit einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil von weniger als 50 Prozent durch eine Ermessensregelung zu ersetzen. Dies mit dem Ziel, Ausnahmen in Zukunft aufgrund einer Liste von Beurteilungskriterien bewilligen zu können. Dies verbessert die Transparenz für den Exporteur, indem die bisherige unspezifizierte Ausnahmeklausel neu mit einer Liste von Beurteilungskriterien ergänzt wird.

Erhöhung der maximalen Deckungssatz bei Lieferantenkreditversicherung
Ferner soll die Benachteiligung einer verhältnismässig kostspieligen Risikoabsicherung kleinerer Exporteure beseitigt werden, indem der maximale Deckungssatz bei der Lieferantenkreditversicherung von 85 auf 95 Prozent erhöht wird. Weiter soll die SERV bei der Fabrikationskreditversicherung sowie der Bondgarantie mehr Flexibilität für die Festlegung der Deckungssatzobergrenze erhalten. Sie kann dadurch besser auf die spezifischen Bedürfnisse der Exporteure eingehen und rasch auf Änderungen des Marktumfeldes reagieren.

Die SERV verfügt über das erforderliche Kapital, das ihr ermöglicht, das Versicherungs- und vorgeschlagene Garantiegeschäft selbständig und auf eigene Rechnung zu führen. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung auf die SERV, namentlich auf ihren Verpflichtungsrahmen sowie auf ihr finanzielles Gleichgewicht (risikogerechte Prämien) bleiben gering.

Die Ziele der SERV sind die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz durch die Erleichterung der Teilnahme der schweizerischen Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb. Die SERV arbeitet eigenwirtschaftlich und bietet ihre Deckungen nur im nicht marktfähigen Bereich an (Grundsatz der Subsidiarität). (admin.ch/mc/ps)

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