Bundesrat zieht weitere Werbebeschränkungen für die SRG in Betracht
Bern – Der Bundesrat will im Rahmen des geplanten Gesetzes über elektronische Medien weitere Werbebeschränkungen für die SRG prüfen. Das schreibt er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Als Beispiele nennt er eine Werbebeschränkung ab 20 Uhr sowie eine Obergrenze.
Der Bundesrat weist aber auch darauf hin, dass die TV-Programme der SRG wegen ihrer grossen Reichweite für die Werbeindustrie in der Schweiz von grossem Interesse seien.
Eine Beschränkung der Werbemöglichkeiten käme kaum der Presse, sondern in erster Linie den internationalen Internetportalen wie Google und Facebook sowie ausländischen Werbefenstern zugute. Schon heute flössen rund 42 Prozent des Netto-Werbeumsatzes ins Ausland ab, schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.
Festhalten an Online-Werbeverbot
Am Online-Werbeverbot will er festhalten. Was neue Werbeformen betrifft, ist der Bundesrat der Ansicht, dass der SRG und den anderen konzessionierten Veranstaltern die Entwicklungen nicht vorenthalten werden sollten. Besser als technische Verbote wären weitere Werbebeschränkungen, hält er fest.
Zur Werbevermarktungsfirma Admeira bekräftigt der Bundesrat, dass aus seiner Sicht durch den Beitritt der SRG andere Medienunternehmen in ihrem Gestaltungsspielraum nicht erheblich beschränkt werden.
Erkundigt hatte sich CVP-Ständerat Beat Vonlanthen (FR). Er richtete mit Blick auf die Abstimmung über die No-Billag-Initiative vom 4. März eine ganze Reihe von Fragen an den Bundesrat. Eine überzeugende Beantwortung werde dazu beitragen, am 4. März ein «Waterloo» für die SRG und ihre wichtigen Service-public-Leistungen zu verhindern, schreibt Vonlanthen in seiner Interpellation. (awp/mc/ps)