Bundesstrafgericht: Staatsanwalt attestiert Ziegler «grosse kriminelle Energie»

Hans Ziegler, ehemaliger Topmanager.

Bellinzona – Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler. Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem rund fünfstündigen Plädoyer in Bellinzona den qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst als «schwerste Tat» des Angeklagten.

Der Staatsanwalt forderte, Ziegler sei der Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformation als Primär-Insider schuldig zu sprechen. Der Angeklagte habe sich zudem bestechen lassen.

Der Staatsanwalt attestierte Ziegler insgesamt eine «grosse kriminelle Energie». Dem Angeklagten sei nie ein «mea culpa» über die Lippen gekommen. Er sei sich bewusst, dass der Strafantrag «hart» sei, erklärte der Staatsanwalt weiter. In seinen Augen seien die geforderten fünf Jahre jedoch dem «Geld- und Geltungsdrang von Hans Ziegler angemessen». Aus finanzieller Sicht hätte Ziegler keine «Zusatzeinkünfte» gebraucht.

Das Gericht müsse «ein Zeichen setzen», forderte der Staatsanwalt am Ende seines sich über zwei Tage erstreckenden Plädoyers. Weder Alter, noch Gesundheitszustand oder Medienberichterstattung seien für ihn Faktoren, welche sich strafmindernd auswirken könnten.

Der zweite Angeklagte, der sich vor Gericht wegen Impf-Nebenwirkungen dispensieren liess, sei der Verletzung des Fabrikations-und Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie der Bestechung einer Privatperson schuldig zu sprechen. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft 28 Monate Freiheitsstrafe. Davon seien 14 Monate zu vollziehen und 14 Monate mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben.

«Keine Geschäftsgeheimnisse weitergegeben»
Die Verteidigung forderte im Anschluss einen Freispruch von allen Vorwürfen. Die an den zweiten Angeklagten übermittelten Dokumente seien zwar vertraulich gewesen, hätten jedoch keine Geschäftsgeheimnisse dargestellt, argumentierte Hans Zieglers Anwalt am zweiten Prozesstag in Bellinzona.

Weiter forderte der Anwalt, der Angeklagte sei für die Verteidigung vor Gericht zu entschädigen. Für die Untersuchungshaft solle er eine Genugtuung erhalten.

Ziegler habe zwar unbefugterweise Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet. Ob es sich dabei jedoch um wirtschaftlichen Nachrichtendienst handle, stehe auf einem anderen Blatt Papier, so der Verteidiger.

Ziegler habe keiner geheimen Organisation Informationen zukommen lassen, fuhr der Anwalt fort. Es sei dem Angeklagten nie darum gegangen, die OC Oerlikon und die Schmolz + Bickenbach zu schädigen.

«Die roten Lampen nicht mehr gesehen»
Für Hans Ziegler sei immer im Vordergrund gestanden, dem zweiten Angeklagten «Informationen über den Markt und die Marktteilnehmer» weiterzugeben. Diese Informationen hätten dem zweiten Angeklagten «Ideen für Transaktionen» geben sollen.

Als Beweis führte der Anwalt die Tatsache ins Feld, dass Ziegler die besagten Dokumente jeweils ausschliesslich an die private Mailadresse des zweiten Angeklagten gesendet habe. Der Angeklagte habe überdies nie eine Geschäftsstrategie weitergegeben.

Der vor Gericht stehende Hans Ziegler «bedauere aber ausserordentlich», als Verwaltungsratsmitglied von OC Oerlikon und Schmolz + Bickenbach Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet zu haben. Sein Mandant habe «mit der Zeit einfach die roten Lampen nicht mehr gesehen», erklärte Zieglers Anwalt.

Der Anwalt des zweiten Angeklagten sagte vor Gericht, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entbehrten jeder Grundlage. Sein Mandant habe nie den Verrat von Geschäftsgeheimnissen ausgenützt. Er habe zudem «zu keinem Zeitpunkt von Herrn Ziegler die Zustellung von irgendwelchen Unterlagen verlangt».

Ein Urteil wird für den 22. Juni erwartet. (awp/mc/pg)

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