Bundesstrafgericht verurteilt Ziegler zu bedingter Freiheitsstrafe von 2 Jahren
Bellinzona – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den früheren Top-Sanierer Hans Ziegler am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre.
Die Strafkammer hat Ziegler des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des Insiderhandels für schuldig erklärt.
Der bald 69-jährige Ziegler hat unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem hat er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil ausgenutzt. (awp/mc/ps)