Cassis schliesst Neuauflage des Rahmenabkommens nicht aus

Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher EDA. (Foto: Schweizerische Bundeskanzlei)

Bern – Bundesrat Ignazio Cassis schliesst nicht aus, dass die Schweiz nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen dereinst wieder mit der EU über institutionelle Fragen sprechen könnte.

Eine solcher Schritt könnte das Resultat des politischen Dialogs sein, sagte der Schweizer Aussenminister in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Sollte es dazu kommen, müsse die Schweiz von Anfang an deutlich machen, was gehe und was nicht.

Die Voraussetzungen müssten viel klarer sein, als sie es bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen gewesen seien. Sonst riskiere die Schweiz ein neues Abkommen, das politisch keine Chance habe. Ein Beitritt zur EU sei in den nächsten Jahren nicht realistisch.

An einer Zusammenarbeit wie etwa in der Pandemie-Bekämpfung hätten die Schweiz und die EU Interesse. Die Schweiz sei zudem einer der wichtigsten Forschungsstandorte. Beide Seiten seien daran interessiert, die Zusammenarbeit weiterzuführen.

Ferner kann sich Cassis vorstellen, dass sich die Schweiz am Green Deal der EU beteiligt. Beide Seiten hätten beim Klimaschutz ähnliche Ziele. «Es würde Sinn machen, wenn wir hier eine Allianz prüfen würden», sagte Cassis weiter. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte schon am WEF 2020 eine Zusammenarbeit beim Green Deal vorgeschlagen.

GPK soll Verhandlungsabbruch prüfen
Der Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen wird die Politik weiter beschäftigen. Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats könnte die Geschäftsprüfungskommission damit beauftragen, die Recht- und Verfassungsmässigkeit des Bundesratsentscheids zu prüfen. Eine entsprechende Motion des Genfer Nationalrats Nicolas Walder (Grüne) geht jedenfalls in diese Richtung, wie der Parlamentarier auf Anfrage von Keystone-SDA einen Bericht des «SonntagsBlicks» bestätigte. Sie soll am Freitag in der APK diskutiert werden.

Der Entscheid des Bundesrates sei «von Schattenzonen umgeben». Die Verfassung und das Parlamentsgesetz würden klar festhalten, dass das Parlament am Entscheidungsprozss für wichtige aussenpolitische Fragen teilnehme, sagte Walder. Wann, wenn nicht bei Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, sollten diese Gesetze angewendet werden, fragt sich Walder. (awp/mc/pg)

Exit mobile version