CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird 2016 erhöht

Heizung

(Copyright: Martin Büdenbender / pixelio.de)

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Bern – Im Jahr 2014 sind die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in der Schweiz nicht genügend gesunken. Das Reduktionsziel wurde nicht erreicht. Wie in der CO2-Verordnung vorgesehen, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ab nächstem Jahr von heute 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 angehoben. Damit soll sich der Anreiz verstärken, weniger fossile Brennstoffe einzusetzen und vermehrt auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Gemäss CO2-Gesetz, mit dem diese Verpflichtung umgesetzt wird, ist diese Reduktion im Inland zu erbringen. Ungefähr 40 Prozent der Treibhausgase der Schweiz stammen aus fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Zur Einhaltung des Reduktionsziels bis 2020 hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung Zwischenziele für die Jahre 2012, 2014 und 2016 definiert. Werden diese Ziele verfehlt, erhöht sich die CO2-Abgabe auf das Folgejahr in vordefinierten Stufen.

Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument des CO2-Gesetzes und setzt einen Anreiz, klimaschädigende Treibhausgase zu vermindern und vermehrt CO2-neutrale oder CO2-arme Energieträger einzusetzen. Den maximalen Abgabesatz hat das Parlament bei 120 Franken pro Tonne CO2 festgelegt.

Zahlen und Fakten
Die vom Bundesamt für Umwelt BAFU veröffentlichte CO2-Statistik zeigt, dass der CO2-Ausstoss aus Brennstoffen zwischen 2013 und 2014 zwar weiter gesunken ist. Der Rückgang reicht allerdings nicht aus, um den Zielwert von 76 Prozent des Wertes von 1990 zu erreichen, damit keine Erhöhung des Abgabesatzes eintreten müsste. Um den Effekt von unterschiedlich kalten Wintern auszugleichen, werden die Verbrauchswerte witterungsbereinigt. Weil die witterungsbereinigten CO2-Emissionen im Jahr 2014 bei 78,5 Prozent liegen, erhöht sich die CO2-Abgabe per 1. Januar 2016 von heute 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Heizöl extraleicht entspricht dies einem Anstieg von 16 auf 22 Rappen bzw. von 12 auf 17 Rappen pro Kubikmeter Erdgas.

Um die Wirtschaft zu schonen, sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würden, befreit. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Verringerung ihrer Emissionen oder nehmen am Emissionshandel teil. Sie sind folglich von der Erhöhung nicht betroffen. Die übrigen Unternehmen, die sich seit Einführung der CO2-Abgabe im Jahr 2008 angepasst und ihre Emissionen gesenkt haben, unterliegen der Abgabe weniger stark.

Verteilung der Erträge
Ein Drittel des Ertrags der CO2-Abgabe oder maximal 300 Millionen Franken wird im Rahmen des Gebäudeprogramms für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet. 25 Millionen fliessen in den Technologiefonds, mit dem der Bund mit Bürgschaften Darlehen an innovative Unternehmen absichert. Der Rest von voraussichtlich ca. 650 Millionen Franken wird über die Krankenkassen an die Bevölkerung und über die AHV an die Wirtschaft zurück verteilt. (BAFU/mc/pg)

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