Telekomunternehmer Xavier Niel.
Bern – Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) genehmigt die wirtschaftliche Übertragung der Mobilfunkkonzessionen von Orange Network SA (Orange Schweiz). Sie ermöglicht der Mobilfunkkonzessionärin damit die Weiternutzung ihrer Frequenzrechte nach der Übernahme durch ein Unternehmen von Xavier Niel. Sowohl die Konzessionsvoraussetzungen als auch der Wettbewerb im Mobilfunk-Markt werden durch diese Übernahme nicht beeinträchtigt.
Wird eine Konzessionärin von einer andern Firma übernommen, so hat die ComCom diesen wirtschaftlichen Übergang der Konzession gemäss Fernmeldegesetz (Art. 24d FMG) vorgängig zu genehmigen. Dabei prüft sie, ob die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen (z.B. technische Fähigkeiten) und das geltende Recht auch unter den neuen Beteiligungsverhältnissen eingehalten werden. Zudem stellt die ComCom sicher, dass mit der Übernahme der Wettbewerb im Telecom-Markt nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Gesuch um Konzessionsübertragung eingereicht
Am 18. Dezember 2014 hatte Apax Partners, die bisherige Eigentümerin von Orange Schweiz, angekündigt, dass sie vereinbart habe, die Mobilfunkbetreiberin an eine Firma des französischen Unternehmers Xavier Niel zu veräussern. Im Januar reichten die Parteien bei der ComCom ein Gesuch um Konzessionsübertragung ein.
Nach Prüfung dieses Gesuches genehmigt die ComCom die Konzessionsübertragung, da der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt durch die Übernahme nicht beeinträchtigt wird und Orange Schweiz die Konzessionsvoraussetzungen auch weiterhin erfüllt. (ComCom/mc/ps)