Bern – Wer nicht aus medizinischen Gründen, sondern beispielsweise wegen einer Reise ins Ausland eine zusätzliche Auffrischimpfung gegen Covid-19 benötigt, muss diese Impfung selbst bezahlen. Das hat der Bundesrat festgelegt.
Er entschied am Freitag, den Zugang zu nicht medizinisch notwendigen Booster-Impfungen zu ermöglichen. Angaben zu den Kosten für die Spritze machte er nicht. Der Preis der Impfung werde von den Kantonen und den Impfstellen festgesetzt, schrieb er. Wo und von wem man sich impfen lassen kann, bestimmen die Kantone.
Gängige Praxis
Dass Covid-19-Impfungen vor Reisen von den Reisenden bezahlt werden müssen, entspricht laut Bundesrat der gängigen Praxis. Er nennt als Beispiel die in zahlreichen Ländern für die Einreise erforderliche Gelbfieber-Impfung. Auch diese müssten die Reisenden selbst bezahlen.
Die Impfung – in der Regel ein zweiter Booster nach Grundimpfung und erster Auffrischimpfung – erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic, ohne Empfehlung der zuständigen Stellen beim Bund und erfolgt deshalb off-label. Dies müsse den Impfwilligen so mitgeteilt werden.
Empfohlene und zugelassene Impfungen bleiben hingegen weiterhin kostenlos. Das gilt für die Grundimmunisierung mit zwei Dosen ab fünf Jahren und für drei Dosen für über Zwölfjährige. Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem werden als Grundimmunisierung drei Dosen sowie zwei Booster empfohlen.
Vollständig Geimpfte oder Geimpfte und auch von Covid-19 Genesene seien nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt, schrieb der Bundesrat. Eine Ausnahme seien Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem.
Digitales Zertifikat soll bleiben
Auch besonders Gefährdete sollen sich nach Angaben des Bundesrates erst wieder impfen lassen, wenn die Fallzahlen wieder steigen. In den Wochen und Monaten nach dem Booster schütze die Impfung am besten. Der Bund will laut Mitteilung noch vor dem Sommer über den Stand der Impfempfehlungen für den Herbst und Winter informieren.
Damit das Covid-Zertifikat im Ausland gültig bleibt, hat der Bundesrat am Freitag auch entschieden, zwei Verordnungen der EU zum digitalen Zertifikat zu übernehmen. Diese sollen Ende Juni verabschiedet werden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für das elektronische Covid-Zertifikat bis Ende Juni 2023 verlängert. (awp/mc/pg)