Bundesrat rationiert Schmerzmittel und verbietet Betreibungen

Bundesrat rationiert Schmerzmittel und verbietet Betreibungen
(Pixabay)

Bern – Der Bundesrat rationiert den grössten Teil der Medikamente, darunter die gängigsten Schmerzmittel und fiebersenkenden Medikamente. Damit sollen Hamsterkäufe gestoppt werden.

In den letzten Tagen waren gewisse Medikamente in Apotheken nicht mehr erhältlich. Grund dafür war aber nicht ein Mangel. Wegen der Nachfrage sei man in der Lieferkette nicht mehr nachgekommen, sagte Stephanie Balliana, Sprecherin des Apothekerverbands Pharmasuisse, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Medikamente für diejenigen, die sie brauchen
Die letzten Tage hätten gezeigt, dass die Kundschaft nach unnötigen Reserven verlange. Die Verordnung des Bundesrats soll diese Hamsterkäufe stoppen. «Die Massnahme soll dafür sorgen, dass jene Leute die Medikamente bekommen, die sie tatsächlich brauchen», sagte Balliana.

Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, dass ab sofort darf pro Einkauf nur noch eine Packung verkauft werden darf. Betroffen sind alle verschreibungspflichtigen Medikamente sowie Produkte wie Aspirin, Calciumpräparate, gewisse Hustenmittel, Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac, Mefenaminsäure oder Produkte mit Codein.

Eine spezielle Regelung gilt für chronisch Kranke: Auf Verschreibung des Arztes darf der Bedarf von bis zu zwei Monaten gedeckt werden. Die Rationierung gilt für sechs Monate. Der Apothekerverband erachte die Verordnung des Bundesrats als äusserst sinnvolle Massnahme, um die Versorgungssituation zu stabilisieren, sagte Balliana. «Wir gehen davon aus, dass in kurzer Zeit in den Apotheken alles wieder verfügbar ist.»

Betreibungen bis 4. April verboten – bis 19. April nicht möglich
Ebenfalls per Notrecht hat die Landesregierung beschlossen, dass bis zum 4. April in der Schweiz niemand betrieben werden darf. Er will damit Unternehmen in finanziellen Nöten entlasten. Die Anordnung gilt ab morgen Donnerstag 7 Uhr bis zum 4. April. Danach beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleiche Wirkung und dauern bis zum 19. April.

Die Anordnung des Bundesrats entspricht dem so genannten Rechtsstillstand. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Betreibungshandlungen gegen einen Schuldner vorgenommen werden dürfen. Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gibt dem Bundesrat ausdrücklich die Möglichkeit, Rechtsstillstand im Fall von Epidemien anzuordnen. Andere Fälle sind Militär- oder Zivildienst, Krankheit oder Tod von nahen Angehörigen. (awp/mc/pg)

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