Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Der sgv begrüsst der vom Bundesrat beschlossene Mitteleinsatz von insgesamt über 40 Milliarden Franken. Mit den konkreten Massnahmen setzt der Bundesrat das «KMU first»-Prinzip um, wie es der sgv verlangte. KMU und insbesondere Kleinstunternehmen können dank dem Fonds rasch Liquidität erhalten, auf die sie heute angewiesen sind.
Viele KMU haben heute schon Liquiditätsengpässe. Einige sind mit einem faktischen Berufsverbot konfrontiert und andere spüren den Einbruch ihrer Wertschöpfungskette. Umso wichtiger, dass hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geleistet wird. KMU sind für die Schweizer Wirtschaft systemrelevant. Ohne KMU gehen zwei Drittel der Arbeitsplätze verloren; ohne KMU bricht die Versorgung des Landes – auch in dezentralen Räumen – ein.
Selbständigerwerbende und Geschäftsinhaber
Der sgv begrüsst die Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeit. Ganz besonders unterstützt der sgv die Massnahme, dass nun auch für die Lehrlinge Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden darf. Damit können Lehrstellen gesichert werden. Dass neu auch die Selbständigerwerbenden und Inhaber Unterstützung beantragen können, hilft den unzählig kleinen und Kleinstunternehmen in der Schweiz. Für Kleinstunternehmen ist insbesondere auch der sofortige Kredit von bis zu 500 000 Franken, welche sie über die Geschäftsbanken beziehen können, überlebenswichtig. (sgv/mc)