Creditreform: Konkurse im Januar rückläufig

Creditreform: Konkurse im Januar rückläufig

Zürich – Im Januar 2012 sind insgesamt 11 % weniger Konkurse publiziert worden als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Bei den Privatkonkursen ging die Anzahl auf 527 Publikationen zurück (-12.2 %), bei den Firmen belief sich der Rückgang auf -9.8 %. Werden die Konkurspublikationen unterschieden nach Überschuldung (Insolvenz) und nach Mängel in der Organisation gem. Art. 731b OR, so zeigt sich weiterhin, dass die meisten Firmenkonkurse durch Bereinigungen der Handelsregisterämter anfallen, wie Creditreform am Mittwoch mitteilt.

Wird auch der Umstand mitberücksichtigt, dass der Zeitraum vom Auftreten erster Schwierigkeiten bis zur Insolvenz zwischen 12 und 24 Monaten beträgt, ist ersichtlich, dass sich die Schweizerische Wirtschaft weiterhin als robust erweist.

Mehr Neugründungen
Der erste Monat des Jahres startet erfreulich: ein Plus von 5.3 % bei den Neueintragungen und gleichzeitig ein Rückgang der Löschungen um 6.2 % bewirken, dass das Nettowachstum um 50 % über dem Wert des Januars 2012 liegt. Der Januar zählt nicht zu den stärksten Monaten bezüglich des Nettowachstums. Nach dem „Endjahres-Rallye“ herrscht vergleichsweise Flaute. 2013 darf aber mit einem Aufwärtstrend gerechnet werden: Der Wert von 966 ist der höchste Januar-Wert seit 2008.

2012: Rekordstand an Firmenkonkursen
Wie Creditreform Anfang Januar 2013 meldete, wurde 2012 ein neuer Rekordstand der Firmenkonkurse verzeichnet. Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass die eigentlichen Firmenpleiten, sprich zufolge Überschuldung, zurückgegangen sind und der Zuwachs bei der Anzahl Konkurse auf Mängel in der Organisation zurückzuführen ist.

Creditreform analysiert die Entwicklung der Konkurse seit über 20 Jahren. Aufgrund der langjährigen Erfahrung können unterschiedliche Faktoren erkannt werden, die Einfluss auf die Ausfallwahrscheinlichkeit haben. Zwei sind besonders wichtig: Der Verzicht auf eine professionelle Revisionsstelle (Opting-out) sowie eine knappe Kapitalstruktur.

Einfluss des Opting-out und des Kapitals
Seit 2008 können kleinere Aktiengesellschaften und GmbHs, die nicht der ordentlichen Revision unterstehen, auf eine eingeschränkte Revision verzichten, das sogenannte Opting-out. Mit Wegfall der Buchprüfungspflicht durch einen Finanzexperten wird einerseits ein Unternehmen administrativ und finanziell entlastet, was insbesondere bei Kleinunternehmen grundsätzlich zu begrüssen ist. Andererseits fehlt so oft auch die Sensibilität und das buchhalterische Fachwissen, um drohende Liquiditätsengpässe zu erkennen oder erforderliche Massnahmen rechtzeitig zu ergreifen.

Die Analyse der Insolvenzen sowie der gesamten Firmenkonkurse 2012 zeigt nun insbesondere bei den GmbHs, dass Gesellschaften ohne Revisionsstelle wesentlich mehr gefährdet sind: von total 1841 Insolvenzen waren 82% Unternehmen ohne Revisionsstelle. Bei den Aktiengesellschaften waren es deutlich weniger: 44.5%. (Creditreform/mc/ps)

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