Cytos: Gericht genehmigt Restrukturierung der Wandelanleihe

Cytos: Gericht genehmigt Restrukturierung der Wandelanleihe

Labor-Arbeiten bei Cytos.

Schlieren – Das in der Krise steckende Biotech-Unternehmen Cytos ist bei den Bemühungen um eine Restrukturierung einen Schritt weiter gekommen. Die obere kantonale Nachlassbehörde habe alle fünf Resolutionen genehmigt, welche anlässlich der Gläubigerversammlung vom vergangenen November beschlossen und Ende Dezember am Zürcher Obergericht eingereicht worden seien, teilte das Unternehmen am Montag mit.

Die Genehmigung erlange Rechtskraft, sofern innert dreissig Tagen keine Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht werde. Die erfolgreiche Restrukturierung der Wandelanleihe ermögliche den Fortbestand von Cytos und erlaube die weitere Suche nach einer nachhaltigen strategischen Lösung. Den Handel mit den Wandelanleihen von Cytos hat die SIX Swiss Exchange seit dem 3. Februar 2012 suspendiert. Die Wiederaufnahme des Handels erfolge voraussichtlich am 10. Februar, dies auf eine «Flat Basis». Dies bedeute, dass der aufgelaufene Zins im Preis enthalten sein werde.

Massiver Personalabbau
Im vergangenen Dezember hatte Cytos die benötigten Stimmen von Anleihensgläubigern erhalten, um die Restrukturierung der Wandelanleihe rechtsgültig bewilligen zu lassen. Mitte August bereits hatte Cytos mitgeteilt, dass das Unternehmen sein Überleben mit einem drastischen Kostensenkungsprogramm sichern wolle. Alle Aktivitäten wurden sistiert, die nicht den Hoffnungsträger CYT003-QbG10 zur Therapie von Heuschnupfen und allergischem Asthma betreffen, und einen massiven Personalabbau von 80 auf 10 Angestellte bekanntgegeben. Zudem hatte damals CEO Wolfgang Renner seinen Rücktritt eingereicht.

Cytos wurde 1995 als Spin-off der ETH Zürich gegründet und ist seit Oktober 2002 an der SIX Swiss Exchange kotiert. (awp/mc/ps)

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