Das Parlament will sich selbst für Krisen rüsten

Nationalratssaal im Corona-Jahr 2021.

Bern – Das Bundesparlament soll in künftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen können. Der Ständerat hat als Zweitrat im Grundsatz entsprechenden Vorschlägen aus dem Nationalrat zugestimmt.

Er hiess die Vorlage, die die Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit zwei Initiativen angestossen hatte, am Donnerstag mit 39 zu 4 Stimmen gut. Sie geht zurück in den Nationalrat.

Parlament soll online tagen können
Die Räte sollen, wenn sie wie zum Beginn der Coronavirus-Pandemie nicht zusammentreten können, online tagen können. Bei regionalen Ereignissen – etwa Naturkatastrophen – soll es möglich sein, einzelne Rätinnen und Räte virtuell zuzuschalten. Sitzungen ausserhalb von Bern sollen leichter möglich werden.

Online tagen können sollen auch die vorberatenden Kommissionen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder physisch nicht zusammenkommen können und dringende Entscheide zu fällen sind. Ausserdem müssen der Präsident oder die Präsidentin der Kommission und die Mehrheit der Mitglieder der Online-Sitzung zugestimmt haben.

Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung sollen aber nicht möglich sein, wenn das Parlament virtuell tagt. Im Ständerat hätte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) dies eigentlich ermöglichen wollen. Ihren Antrag lehnte der Rat aber ab und entschied, dem Nationalrat zu folgen.

Kürzere Behandlungsfristen
In Notlagen will das Parlament seine Einflussnahme sicherstellen. Neu vorgesehen ist eine Verkürzung der Behandlungsfristen für Kommissionsmotionen. Das Parlament soll rasch eingreifen können – etwa, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats will.

Bundeskanzler Walter Thurnherr beantragte erfolglos, auf kürzere Behandlungsfristen für gleich lautende Kommissionsmotionen aus beiden Kammern zu verzichten. Der Bundesrat brauche Zeit für Konsultationen und Abklärungen, bevor er antworte, sagte er dazu.

Nichts wissen will der Ständerat davon, auch Motionen einzelner Ratsmitglieder für dringlich zu erklären. Der Zweitrat und der Bundesrat würden so ja nicht verpflichtet, schnell zu handeln, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) namens der Mehrheit. Um in Krisen handeln zu können, sei die Kommissionsmotion das geeignete Instrument.

Eine Minderheit um Thomas Minder (parteilos/SH) hätte dringliche Motionen von einzelnen Ratsmitgliedern gewünscht. Voraussetzung für eine solche Motion hätten von mindestens der Hälfte des Rates, dem der Autorin oder der Autor angehört, unterschrieben werden müssen.

Gegen neues Leitungsorgan
Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet es der Ständerat als nicht notwendig, eine Verwaltungskommission als neues Organ für die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. Er will an der heutigen Verwaltungsdelegation festhalten und eine Revisionsstelle schaffen, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist.

Hintergrund der Diskussion sind die Ereignisse zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020. Damals war die Frühjahrssession des Bundesparlaments abgebrochen worden. Auch die Tätigkeit der Kommissionen war vorübergehend eingeschränkt. (awp/mc/ps)

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