Datenschützer reicht Klage gegen Helsana ein

Datenschützer reicht Klage gegen Helsana ein
Adrian Lobsiger, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB). (Foto: Bundeskanzlei)

Bern – Der Eidgenössische Datenschützer (EDÖB) hat Klage gegen den Krankenversicherer Helsana eingereicht. Diesen Schritt hatte er Ende April angekündigt. Der Grund ist ein Bonusprogramm.

Das Programm soll die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Verhalten animieren. Durch das Herunterladen der „Helsana+»-App auf das Handy können Helsana-Kundinnen und -Kunden Punkte sammeln und dafür Barauszahlungen sowie Partnerangebote erhalten.

Bei der Registrierung für die App müssen die Teilnehmenden einwilligen, dass die Zusatzversicherung überprüfen darf, ob die Betroffenen über eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe verfügen. Aus Sicht des Datenschützers fehlt dafür die Rechtsgrundlage.

Einwilligung unwirksam
Die Übermittlung der Daten von der Grund- zur Zusatzversicherung und die dortige Weiterbearbeitung sei rechtswidrig, kritisierte der Datenschützer. Damit sei die Einwilligung unwirksam. Weiter kritisierte der Datenschützer, dass die Helsana-Grundversicherten einen Teil ihrer Grundversicherungsprämie zurückerhalten. Auch dafür fehlt aus seiner Sicht eine gesetzliche Grundlage.

Ende April empfahl der Datenschützer Helsana Zusatzversicherungen, die Bearbeitung der Daten von Kunden, die bei der Helsana ausschliesslich grundversichert sind, zur Bemessung und Ausrichtung geldwerter Rückerstattungen zu unterlassen.

Helsana will gerichtliche Klärung
Die Helsana beurteilt die rechtliche Situation anders, kündigte aber an, die Empfehlung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung einzuhalten. Der EDÖB hat nun Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie er diese Woche mitteilte.

Die Helsana-Gruppe teilte im April mit, sie würde eine Klärung der Grundsatzfragen durch das Bundesverwaltungsgericht und gegebenenfalls das Bundesgericht unterstützen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz forderte von der Helsana, auf das Programm zu verzichten oder es auf die Zusatzversicherung zu beschränken. Den Konsumenten und Konsumentinnen empfiehlt die Stiftung, bei Rabattsystemen und Apps, die Gesundheitsdaten an Krankenkassen übermitteln, äusserst zurückhaltend zu sein. (awp/mc/pg)

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