Denner darf Kaffeekapseln vorläufig wieder verkaufen

Denner darf Kaffeekapseln vorläufig wieder verkaufen

Zürich – Im Rechtsstreit um seine Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln hat Denner einen Etappensieg errungen. Das St. Galler Handelsgericht erlaubte es dem Discounter, die Kapseln vorübergehend wieder zu verkaufen. Das Gericht hob damit das Verkaufsverbot auf, wie Denner am Montag mitteilte.

Denner darf die umstrittenen Kapseln somit zumindest bis zum Entscheid über die Hauptklage wieder in seinem Sortiment führen. Das Handelsgericht hatte das Verkaufsverbot im Januar erlassen, im März aufgrund einer Klage von Denner allerdings wieder aufgehoben. Dagegen hatten Nespresso und Nestlé vor dem Bundesgericht rekurriert und im Juni teilweise Recht bekommen. Damit war der Ball wieder beim Handelsgericht, welches erneut über das Verkaufsverbot entscheiden musste.

Vorwurf der Verletzung von Markenrechten
In der Hauptklage wirft Nespresso Denner vor, Markenrechte zu verletzen, weil der Discounter eigene Kaffeekapseln vertreibt, die mit Nespresso-Kaffeemaschinen kompatibel sind. Nespresso nehme den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts zur Kenntnis, erklärte Pascal Hottinger, Geschäftsführer Nespresso Schweiz, am Montag auf Anfrage der sda. Dieser einstweilige Entscheid habe keinen Einfluss auf künftige Gerichtsbeschlüsse in der Angelegenheit. Nespresso sei von der Beweiskraft ihrer juristischen Argumente überzeugt und werde dieses Verfahren fortsetzen, um die eigenen geistigen Eigentumsrechte zu schützen. (awp/mc/ps)

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