Bern – Die Staatshilfe für vier angeschlagene Schweizer Stahl- und Aluminiumwerke konkretisiert sich weiter: Die eidgenössischen Räte haben die Vorlage bereinigt, die den vier Unternehmen Rabatte beim Strombezug bringen soll.
Der Nationalrat akzeptierte am Dienstag Änderungen an der Vorlage, welche der Ständerat am Montag vorgenommen hatte. Es geht um die Bedingungen, unter welchen die vier Schweizer Unternehmen von Preisnachlässen bei den sogenannten Netznutzungsentgelten sollen profitieren können.
Nach dieser Einigung geht die Änderung des Stromversorgungsgesetzes nach Aussagen von Nationalratspräsidentin Maja Riniker (FDP/AG) zurück an den Ständerat. Dies für eine Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel. Anschliessend muss das Gesetz noch die Schlussabstimmungen von Ende dieser Woche überstehen.
Der Nationalrat hiess die Ergänzung des Stromversorgungsgesetzes zugunsten von «strategisch bedeutenden» Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduzenten stillschweigend gut, also ohne eigentliche Diskussion und ohne Abstimmung. Dies, da die vorberatende Kommission Zustimmung zur Ständeratsvorlage beantragte und kein anderer Antrag vorlag.
Verfassungsmässigkeit bleibt Thema
Der Sprecher der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N), Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO), sagte im Nationalrat, «sehr wesentlich» erscheine der Kommission, dass der Ständerat auch die Standortkantone der vier Werke in die Pflicht nehmen wolle.
Sie sollen gemäss dem Gesetzestext Finanzhilfen zur Unterstützung der vier Unternehmen gewähren. Dies mindestens im Umfang der Hälfte der jeweiligen Reduktion des Netznutzungsentgelts. Diese Unterstützung ist eine Bedingung dafür, dass ein Rabatt auf Strombezüge der Firmen gewährt wird.
Müller-Altermatt ging auch auf die längere Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der Massnahme ein, welcher der Ständerat am Montag geführt hatte. Der Kommissionssprecher sagte, es gehe um die Anpassung eines bestehenden Tarifs, nicht um eine neue Steuer. Deshalb sei die Gesetzesanpassung verfassungsmässig. Die Kommission habe sich einstimmig dem Ständerat angeschlossen.
Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach fragte Müller-Altermatt, wie die Kommission es verantworten könne, dass die Kommission respektive der Nationalrat ohne Kenntnis von zwei Schreiben oder Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der Vorlage entscheide. Das eine Schreiben stammt vom Bundesamt für Justiz (BJ), das andere von einem Zürcher Rechtsprofessor.
Am Montag war im Ständerat die Rede von einer «Einschätzung» des BJ und von einem «Kurzgutachten» des Rechtsprofessors. Müller-Altermatt antwortete, die Urek-N habe Kenntnis von den beiden Schreiben.
Bundesrat Albert Rösti sagte, die Landesregierung sei froh um die zusätzlichen Anforderungen, welche ins Gesetz geschrieben würden. Die betroffenen Firmen würden ein Gesuch für Unterstützung stellen müssen. Dies beim Bundesamt für Energie.
Das Parlament setze mit dem dringlichen Gesetz ein Zeichen, dass es an den Werken festhalten wolle. Die Besitzerfirmen müssten aber auch investieren. Es gebe keine Garantie, dass es klappe mit dieser Unterstützung. Doch es gebe nun «gezielte Massnahmen, die in keiner Art ausufern» könnten.
Es geht um 37,4 Millionen Franken
Bis zu 37,4 Millionen Franken sollen die vier Firmen Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn, Steeltec in Emmenbrücke LU sowie die Aluminiumgiessereien Constellium und Novelis in Siders VS durch Preisnachlässe beim Strombezug einsparen können. Das wollen die eidgenössischen Räte.
Übernehmen sollen diese Kosten die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten solidarisch.
Die Schweizer Stahlwerke stehen unter Druck, weil andere Staaten Werke in diesen Ländern stark unterstützen, wie es in den Parlamentsdebatten immer wieder hiess. Die Besitzerfirma von Stahl Gerlafingen baute Stellen ab und kündigte weitere Entlassungen an. Auch Steeltec wollte Stellen abbauen.
Constellium und Novelis wurden von den Sommer-Unwettern im Kanton Wallis schwer getroffen. (awp/mc/ps)