Die nächsten Coronavirus-Opfer: Grundrechte, Gesinnungs-, Rede- und Pressefreiheit

Die nächsten Coronavirus-Opfer: Grundrechte, Gesinnungs-, Rede- und Pressefreiheit
(Bild: © Africa Studio / AdobeStock)

Wenn man Freiheiten nur lange und sanft genug unterdrückt, scheinen sich die Menschen, ähnlich wie Frösche im langsam hochkochenden Wasser, ihrem Schicksal zu ergeben. Irgendwann scheinen sie hinzunehmen, dass aus Grundrechten Privilegien, aus Freiheiten störende Geräusche im Politbetrieb werden. Das Resultat ist für die Gesellschaft (und die Frösche) verheerend.

Von Helmuth Fuchs

Krisen sind immer auch ein Test des herrschenden Systems. Föderale und demokratische Strukturen scheinen eher anfällig in Krisenzeiten. Schnell werden vorhandene, vor allem partizipative Strukturen für eine schnellere und einfachere Entscheidungsorganisation beiseite geschoben. Gerade beispielhaft in der Coronakrise und vor allem in der Schweiz zu beobachten.

Der Bundesrat übernahm die Führung mit «Notrecht», nachdem das Parlament seine Aufgabe schlicht nicht mehr wahrnahm. Das Notrecht mündete ins COVID19-Gesetz, das mittlerweile das Leben der BürgerInnen bis ins kleinste Detail hinein bestimmt (zum Beispiel wie viele Menschen aus welchen Haushalten sich ab welchem Alter zu welchen Tätigkeiten treffen dürfen). Alleine die Verordnung zum Gesetz (aktuelle Version 3), umfasst inzwischen schon mehr als 40 Seiten.

«Die Grundrechte sind kein Larifari. In einem demokratischen Rechtsstaat steckt die Kraft der Hoffnung in den Grundrechten – auch und gerade in Krisenzeiten. Weil die Corona-Politik die Grundrechte zu wenig achtet, ist die Hoffnung auf bessere Zeiten nicht so gross, wie sie sein könnte.» Heribert Prantl, Berliner Zeitung, 30.01.2021

Die Erfahrung mit allen Gesetzes-Erweiterungen zeigt, dass Gesetze und Bestimmungen zwar einfach zu erlassen, aber praktisch unmöglich wieder zu entfernen sind. Zur Rückabwicklung ist den Gesetzgebern und PolitikerInnen der Aufwand zu gross, der persönliche Gewinn zu gering. In der Folge wird die Einschränkung der persönlichen Freiheiten für die BürgerInnen kontinuierlich grösser, der Rahmen zur Selbstbestimmung immer kleiner. Das gilt auch mit Blick auf die Zukunft, in der die nächste (Klima)Katastrophe, die nächste Pandemie, der nächste Anschlag unvermeidlich und nur eine Frage der Zeit ist.

«Die Einschränkungen können auch als Blaupause verwendet werden, für das nächste Virus, für den nächsten Katastrophenfall. Doch das Grundgesetz steht nicht unter Pandemievorbehalt.» Heribert Prantl, Berliner Zeitung, 30.01.2021

Wenn die eigene Medizin nicht mehr schmeckt
Der Swiss National COVID-19 Science Task Force wurde letzte Woche in erhöhter Konzentration dieselbe Medizin verabreicht, die zuvor den KollegInnen, die nicht dieselbe Meinung vertraten wie die Task-Force-Mitglieder, verpasst wurde.

Wurden zuvor WissenschafterInnen und ExpertInnen, welche zu einer anderen Beurteilung der Situation kamen als die Task-Force, als Coronaskeptiker, Coronaleugner, Covidioten, Schwurbler etc. tituliert, deren Beiträge aus den Sozialen Medien entfernt, deren Voten in den Massenmedien gar nicht aufgenommen, traf es diesmal die Task-Force-Vertreter selbst.

Am letzten Freitag hat die von bürgerlichen Parteien dominierte nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben einen Maulkorb für die Wissenschafter gefordert. In Zukunft soll sich die Covid-19 Task Force nicht mehr öffentlich zur Corona-Politik des Bundesrates äussern.

War es zuvor falsch, andere Meinungen zu unterdrücken, war es bei diesem politischen Vorstoss von gewählten VolksvertreterInnen noch verwerflicher, zumal die Aktion weniger der Task Force, als dem Bundesrat galt. Meinungsfreiheit muss für alle Personen gelten, vor allem wenn sie sich freiwillig und unentgeltlich in einer Task Force engagieren. Die Kommunikation der Task-Force mag in vielen Fällen unglücklich gewesen sein, doch die Bevölkerung hat das Recht, die Meinung und die Ideen des Expertengremiums direkt zu vernehmen, nicht durch den politischen Filter des Bundesrates oder einer Kommission.

Staatstragende Medien Facebook und Twitter
Mit zunehmender Verfügbarkeit verschiedener Impfstoffe kommt der nächste Bereich der persönlichen Entscheidungsfreiheit unter Druck. Wer von der noch vorhandenen Freiwilligkeit zum Impfen Gebrauch macht, wird nach bekanntem Muster als «Impfverweigerer», «Impfleugner», oder gleich als asozialer Profiteur abgestempelt. Das ist insofern absurd, als keiner derjenigen, die sich nicht impfen lassen möchten, die Impfung für andere in Frage stellt und diese sogar mitfinanziert.

Facebook hat in vorauseilendem Gehorsam und wahrscheinlich mit Blick auf Staats- und Pharmazuwendungen kurzerhand die Gruppe «Ich lasse mich nicht impfen» gelöscht. Es geht hier wohlverstanden nicht um irgendwelche Aufrufe zu Gewalt, eine Aktion gegen das Impfen, einen Umsturz oder irgendwelche illegalen Handlungen, sondern darum, dass eine Gruppe ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, zum Ausdruck bringt.

https://twitter.com/MartinCJanssen/status/1365760208639819786

Die Argumentation, dass Facebook ein privates Unternehmen sei und deshalb nicht genehme Gruppe oder Meinungen löschen könne, greift zu kurz. Facebook ist inzwischen, gerade weil das Unternehmen Meinungs-Zensur übt, ein Medienunternehmen mit meinungsbildender Macht geworden. Deshalb sollten auch dieselben Zensur-Regeln gelten wie für traditionelle Medien.

Der Bund stört sich offenbar nicht daran, dass Meinungen in den Sozialen Medien unterdrückt werden, solange er selbst davon profitiert, zum Beispiel indem zu der Suche nach #ichlassemichnichtimpfen bei Twitter die Seite des BAG zuoberst eingeblendet wird. Wie kurzfristig solches Denken ist, wird spätestens dann sichtbar, wenn Giganten wie Facebook sich gegen die Staatsdoktrin wenden, was nur einen Frage der Zeit ist (zum Beispiel bei der Bekämpfung einer angemessenen Besteuerung).

Weitere 120 Millionen für mediales Wohlverhalten
Die überwiegend wohlwollende und in der ersten Phase völlig unkritische Berichterstattung der grossen Medienhäuser gegenüber der Politik während der Coronakrise hat sich ausbezahlt. Am Dienstag hiess der Nationalrat das Massnahmenpaket zugunsten der Medien mit 11 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut. Es umfasst Änderungen im Postgesetz, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Onlinemedien. Profitieren werden vor allem die grossen Medienhäusern, deren Geschäftsmodelle im Printbereich zum Beispiel durch 40 Millionen für die Früh- und Sonntagszustellung, neu mit 50 Millionen (statt 30 Millionen) für die Ermässigung der Post-Zustelltarife für abonnierte Zeitungen unterstützt werden.

Auch die gescheiterten «Pay-Wall»-Modelle der grossen Medienhäuser werden bevorzugt und neu mit 30 Millionen subventioniert. («Unterstützt werden Online-Medien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können. Angerechnet werden Einnahmen aus Online-Abos, Tagespässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. Die Verlage erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, digitale Angebote zu entwickeln, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen.»)

Die zunehmende finanzielle Abhängigkeit der Medien von staatlicher Unterstützung wird auch in künftigen Krisen sicherstellen, dass die «vierte Gewalt» sich eher auf der Seite der Behörden und des Bundesrates finden wird, als auf derjenigen kritischer BürgerInnen.

Keine Diktatur, aber eine teilweise sehr eingeschränkte Demokratie
Die politische Debatte, angeheizt vor allem von der SVP, nahm mit dem «Diktatur»-Vorwurf an den Bundesrat eine absurde Richtung, zeigt aber, dass die Bevölkerung zwar die Massnahmen der schrittweisen und langsamen Öffnung noch grösstenteils mitträgt, sich aber zunehmend an den teilweise unnötigen und willkürlichen Vorschriften, Verboten und Massnahmen stört. Die wirtschaftlichen Schäden nehmen zu, während die negativen Folgen für das Gesundheitssystems und für die eigene Gesundheit abnehmen.

«Wir werden nun seit fast einem Jahr aus einer Mischung aus Expertokratie und Exekutivregierung regiert. Der Philosoph Markus Gabriel hat einmal gesagt, dass das Ziel aller Massnahmen eine vollständige Rückführung der Massnahmen sein muss. Aber davon redet heute keiner mehr.» Ulrike Guérot, Nordbayern.de 22.02.2021

Deshalb braucht es einen klaren Weg aus der «besonderen» Lage in eine, in welcher sich der Staat wieder aus dem Mikromanagement des Lebens der BürgerInnen verabschiedet und ihnen die Mittel in die Hände gibt (Tests, Medikamente, Impfungen), sich selbst zu schützen und ihr Leben wieder selbst zu bestimmen.

Ebenso sollten alle Gesetze, welche nur dazu dienten, die «ausserordentliche» und danach «besondere» Lage zu bewältigen, rückgängig gemacht werden. Eine sorgfältige Aufbereitung der Lehren aus der Krise sollte dazu führen, dass in der nächsten Krise die demokratischen und föderalen Strukturen nicht sistiert werden, sondern stark genug sind, um dazu beizutragen, dass die Problem gemeinsam innerhalb der bestehenden Strukturen gelöst werden können.

«Es gibt das Grundrecht, sich seinen Lebensunterhalt frei verdienen zu können. Das ist nicht ein Recht, möglichst viel Geld zu verdienen. Es ist das Recht, sich selbst um seine Existenz sorgen zu können. Die Massnahmen jetzt werden die Existenzen von hunderttausenden Menschen zerstören. Wenn man, wie Beamte, ein gesichertes Einkommen hat, tut man sich leicht zu sagen: Das muss man jetzt eben einmal durchhalten.» Heribert Prantl, Berliner Zeitung, 30.01.2021

«… die Berufung auf Art. 2 Abs. 2 darf nicht alle anderen Freiheitsrechte der Bürger verdrängen – von der persönlichen Kontaktfreiheit bis hin zur Gewerbefreiheit und beispielsweise Versammlungsfreiheit.» Ex-Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz, Bild 4.3.2021


Aktuelle Situation am Freitag 05.03.2021: Tagesanzeiger

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