Wallisellen – Auf den 1. Januar 2024 wird die Schweiz im Rahmen einer Reihe von Importerleichterungen die Einfuhrzölle auf fast alle Industriegüter einseitig abschaffen. Ausnahmen sind Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und Fischereierzeugnisse.
Infolgedessen werden die Compliance- und Importverfahren für diese Produkte weniger komplex und zeitaufwändig, was die Kosten für Unternehmen und Verbraucher senkt. Mit der einseitigen Senkung der industriellen Importzölle auf null wird die Schweizer Wirtschaft neben Hongkong, Kiribati, Macao und Singapur in den Club der Volkswirtschaften mit den niedrigsten Zöllen weltweit eintreten.
Hohe Importgewinne
Unternehmen haben eine doppelte Kosteneinsparung: Einerseits erfolgt diese Senkung durch den Wegfall der Zölle, andererseits durch eine weniger aufwändige Einfuhrabfertigung. «So dürften pro Jahr Importgewinne von rund 12.3 % oder 38.2 Mrd. USD erzielt werden. Holz und Papier, Mineralien und Metalle sowie Fahrzeuge profitieren prozentual am meisten», erklärt Jasmin Gröschl, Senior Ökonomin bei Allianz Trade. Die Abschaffung der Zölle erhöht damit den Wettbewerbsvorteil von Schweizer Unternehmen in der Fertigung und Montage auf globaler Ebene. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schätzt die Steigerung der Wertschöpfung auf rund 860 Mio. CHF jährlich.
Zollsenkungen könnten den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten eine jährliche Einsparung von rund 350 Millionen Franken bringen. Dem Zugewinn steht jedoch ein Verlust von -CHF 555 Mio. oder -0.7 % bei den Einnahmen des Bundes gegenüber. «Insgesamt profitieren Unternehmen in der Schweiz durch den Wegfall von Zöllen und der Vereinfachung der damit verbundenen administrativen Abläufe von günstigeren Vorleistungen und dadurch auch von tieferen Produktionskosten», sagt Jan Möllmann, CEO Allianz Trade in der Schweiz.
Unternehmen müssen ihre Lieferketten genau kennen
Ein gewisser bürokratischer Aufwand bleibt für Unternehmen, die im Rahmen von Freihandelsabkommen (FTA) tätig sind, bestehen. Für Waren mit einer Nullzollrate, die in der Schweiz verbleiben oder hier verbraucht werden, ist künftig kein Ursprungsnachweis mehr erforderlich. Allerdings werden weiterhin Herkunftsnachweise für wiederausgeführte oder unveränderte Waren erforderlich sein, um von den Ursprungsregeln in anderen Ländern zu profitieren. «Unternehmen müssen sich daher bewusst sein, wie und wo ihre Waren in der weiteren Lieferkette verwendet werden», meint Gröschl.