Dividendenverbot bei Kurzarbeit ist vom Tisch
Bern – Einen Tag lang hat die Frage, ob Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, gleichzeitig Dividenden auszahlen dürfen, die Wirtschaft umgetrieben. Am Mittwoch beerdigte der Ständerat eine Motion des Nationalrates für ein solches Dividendenverbot.
Die Motion forderte, dass Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, im laufenden Jahr und auch 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen sollten. Dies sollte für Unternehmen ab einer gewissen Grösse gelten und auch für Dividenden, die 2020 bereits ausbezahlt oder zugesichert waren.
Der Nationalrat hatte die Motion seiner Sozialkommission (SGK) am Dienstag mit 93 zu 88 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hingegen folgte am Mittwoch der Mehrheit seiner SGK und sagte mit 31 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung Nein. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Warnung vor Gegeneffekt
SGK-Vizepräsident Erich Ettlin (CVP/OW) warnte vor den Folgen einer Zustimmung: «Der Gegeneffekt könnte sein, dass Firmen Leute entlassen, statt Kurzarbeit zu beantragen.» Die Mehrheit hatte auch bezüglich Rechtssicherheit Bedenken sowie wegen Eingriffen ins Eigentum.
Auch bei der Umsetzung stellten sich Fragen, etwa zur massgeblichen Grösse der Unternehmen, sagte Ettlin. Die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone hätten zudem um ein Nein zur Motion ersucht.
Hannes Germann (SVP/SH) mahnte, nicht «mit Instrumenten herumzuspielen», die ein Segen seien für den Erhalt von Stellen. Kurzarbeitsentschädigung komme allein Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zugute, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). «Wäre eine Entlassung besser?»
Ruedi Noser (FDP/ZH) gab sich erleichtert, dass «die ideologisch motivierte Motion» noch in der ausserordentlichen Session traktandiert worden war. Der Nationalrat habe mit seinem Ja die Wirtschaft verunsichert. Thierry Burkart (FDP/AG) erinnerte daran, dass auch die öffentliche Hand Einnahmen aus Dividenden erhalte.
«Stossend»
Die Linke hätte sich ein Ja gewünscht. Ihr Antrag, die problematische Rückwirkung aus dem Motionstext zu streichen, sei in der Kommission abgelehnt worden, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Sie fand, der Bund solle bei der Kurzarbeitsentschädigung wie bei den Covid-Notkrediten Bedingungen stellen können.
«In weiten Kreisen wird es als stossend empfunden, wenn Unternehmen Kurzarbeit beantragen und im grossen Stil Dividenden ausschütten», gab auch Paul Rechsteiner (SP/SG) zu bedenken.
Der Bundesrat wiederum lehnte die Motion ab. Für Wirtschaftsminister Guy Parmelin war Notrecht für diese Frage nicht gerechtfertigt. Es wäre kontraproduktiv, Firmen dazu zu zwingen, zwischen der Auszahlung von Dividenden und dem Bezug von Kurzarbeitsentschädigung zu wählen. Die Mehrheit der Firmen zeige soziale Verantwortung.
1,91 Millionen Menschen waren Anfang Mai für Kurzarbeit angemeldet in 187’000 Unternehmen, wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Montag sagte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 6,7 Prozent im laufenden Jahr. (awp/mc/pg)