economiesuisse präsentiert Studie zur Abzocker-Initiative
Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung von economiesuisse.
Zürich – Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe löst das Problem der Lohnexzesse besser als die Initiative von Thomas Minder. Das ist das Fazit einer Studie von Professor Peter Nobel im Auftrag von economiesuisse. Der Professor für internationales Handels- und Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich hat die Initiative, die am 3. März 2013 zur Abstimmung kommt, und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments im Rahmen einer vergleichenden Studie untersucht.
«Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag äussern sich zur Höhe der Vergütungen», hält Nobel fest. Wie seine Studie aber zeigt, geht der Gegenvorschlag in Vergütungsfragen weiter als die Initiative. Denn mit dem indirekten Gegenvorschlag wird die Rückerstattungsklage strikter formuliert. Besteht ein Missverhältnis zwischen Leistung und der erbrachten Gegenleistung, können Entschädigungen zurückgefordert werden. Diese Regel gilt für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Beirats.
Mehr Transparenz
Der Gegenvorschlag sei zudem transparenter, hält Nobel fest. Er verlange im Gegensatz zur Initiative ein Vergütungsreglement, mit dem die Aktionäre an der Generalversammlung proaktiv über die Kriterien der Vergütungspolitik entscheiden könnten, schreibt economiesuisse in einer Medienmitteilung. Damit könnten Unternehmenseigentümer allfällige Fehlanreize bei den Vergütungen bereits im Vorfeld korrigieren. Weiter schreibt er einen Vergütungsbericht vor, in dem der Verwaltungsrat die Vergütungen offenlegen und darüber Rechenschaft abgeben muss.
Rechtsunsicherheit würde Wirtschaftsstandort Schweiz belasten
Da der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe formuliert ist, tritt er nach einem Nein zur Minder-Initiative automatisch in Kraft. Es würde sofort etwas gegen Abzockerei passieren. Jahrelange Debatten um die Umsetzung der Initiative entfallen damit, so das Fazit von Nobel. Nach einem Ja zur Initiative wüssten Schweizer Unternehmen hingegen während Jahren nicht, welche gesetzlichen Regeln für ihre Corporate Governance definitiv zur Anwendung kämen. Darunter leidet die Rechtssicherheit. «Die Rechtssicherheit war und ist aber ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz», sagt Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung von economiesuisse. Die rasche Inkraftsetzung des Gegenvorschlags sei darum das bessere Mittel gegen Lohnexzesse zulasten der Aktionäre.
Entlastung für KMU
Der Gegenvorschlag verzichtet zudem auf den Stimmzwang für Pensionskassen und damit auf teure Bürokratie, was vor allem für die Pensionskassen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) wichtig ist. Mit der Initiative müssten sie sonst zu allen Traktanden an allen Generalversammlungen börsenkotierter Firmen, bei denen sie Geld angelegt haben, Position beziehen. Dafür bräuchten die meisten dieser Pensionskassen teure Experten. Zudem verzichtet der Gegenvorschlag bewusst auf Strafbestimmungen. Denn das ordentliche Strafrecht deckt die wesentlichen Bereiche bereits ab, wie die Untersuchung von Peter Nobel gemäss economiesuisse weiter zeigt. (economiesuisse/mc/pg)