EFK fordert mehr Kontrollen bei Kurzarbeits-Entschädigung
Bern – Die Eidgenössische Finanzkontrolle sieht Risiken bei der Gewährung von Entschädigungen für Kurzarbeit in von der Pandemie gebeutelten Betrieben. Sie fordert nach einem Augenschein in fünf Kantonen mehr Kontrollen.
7,5 Milliarden Franken hat der Bund bis Ende September ausgelegt, um Betriebe mit Kurzarbeit zu unterstützen. Zunächst bis Ende August konnten die Zahlungen über ein vereinfachtes summarisches Verfahren ausgelöst werden. Im August entschied der Bundesrat dann aber, dieses Verfahren bis Ende Jahr zuzulassen.
«Riskant»
«Riskant» nennt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Bericht vom Donnerstag diese Verlängerung. Das summarische Verfahren berge erhebliche Risiken für Fehler, Missbrauch und auch Betrug. Die Verlängerung sei auch nicht nötig gewesen, weil viele Kantone sich inzwischen organisiert hätten, um die Gesuche zu bewältigen.
Dem zuständigen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) empfiehlt die EFK, Bestimmungen zu erlassen, damit die Firmen nun wenigstens die für Kontrollen nötigen Belege erstellen und aufbewahren müssen. Das WBF allerdings hält die Rechtsgrundlagen für ausreichend.
Strafanzeigen nach Kontrollen
277 Meldungen zu möglichen Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Entschädigung für Kurzarbeit hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bis Ende September für eine Kontrolle vorgemerkt. Darunter stammen 213 von der Whistleblower-Plattform der EFK. Sie betreffen 178 Betriebe und Zahlungen von rund 145 Millionen Franken.
36 Unternehmen wurden bis Ende September kontrolliert. Das Ergebnis: Rückzahlungen von 1,1 Millionen Franken und sechs Strafanzeigen. Die Kontrollen müssten verstärkt werden, merkt die EFK dazu an. Das Seco will die Empfehlung umsetzen.
Anspruch öffentlicher Einrichtungen unklar
Noch nicht abschliessend geklärt ist, ob öffentliche Einrichtungen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Über 100 Dossiers von den mehr als 600, bei denen das Seco bei den zuständigen Kantonen Einsprache erhoben hat, sind deshalb noch hängig.
Im Sommer lehnte der Kanton Bern die Gesuche von SBB und Postauto AG für Kurzarbeitsentschädigung in der Pandemie ab. Das Seco hielt im Sommer fest, dass kein Anspruch auf die Entschädigung bestehe, wenn kein Betriebsrisiko vorhanden sei. Beim Erbringen von öffentlichen Leistungen sei das in der Regel der Fall.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hingegen hatte den Unternehmen geraten, Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen. Die wegen der Pandemie ergriffenen Massnahmen rechtfertigten ein Gesuch. (awp/mc/pg)