Ehemaliger Micronas-Chef wegen Insiderhandels verurteilt
Bern – Der ehemalige Micronas-Chef Matthias Bopp ist wegen Insiderhandels zu einer bedingten Strafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldstrafe von 74’350 CHF zahlen. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, der bei der Bundesanwaltschaft öffentlich aufliegt. Der Justiz-Newsletter gothamcity.ch hatte den Fall am Donnerstag publik gemacht.
Am 16. Juli 2015 hatte der Verwaltungsrat von Micronas den Firmenchef Bopp darüber informiert, dass der japanische Elektronikkonzern TDK Ende Monat ein Übernahmeangebot an den Schweizer Chiphersteller ankündigen werde. Am 24. Juli beauftragte Bopp seine Bank 25’000 Micronas-Aktien zu einem mittleren Preis von 4,89 und 4,87 CHF zu kaufen. Im Dezember wurde das öffentliche Übernahmeangebot lanciert, zu einem Preis von 7,50 CHF pro Aktie. Am 19. Januar 2016 wurden die Titel von Bopp getauscht. Dieser realisiert wegen Insiderwissens einen Gewinn von 64’350,10 CHF.
Bopp war bis im vergangenen Oktober Chef des Chipherstellers Micronas. (awp/mc/pg)