Eigenmietwert steht wieder zur Disposition

Immobilien

(Foto: C. Schiller - Fotolia.com)

Bern – Darüber, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden müsste, besteht weitgehende Einigkeit. Die Schwierigkeit besteht darin, ein neues System der Wohneigentumsbesteuerung zu finden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats wagt einen neuen Anlauf.

Ohne Gegenstimme hat sie eine Kommissionsinitiative angenommen mit dem Ziel, den Eigenmietwert abzuschaffen. Das neue System soll haushaltneutral sein, die Interessen von Mietern und Wohneigentümern berücksichtigen und das Wohneigentum fördern. Wie diese Vorgaben konkret umgesetzt werden könnten, hat die WAK noch nicht entschieden, wie Kommissionspräsident Martin Schmid (CVP/GR) auf Anfrage sagte.

Politischer Konsens gesucht
Die Kommission anerkenne, dass es ein Problem mit dem Eigenmietwert gebe. Dieser stosse bei den Betroffenen auf Unverständnis. Laut Schmid ist es zudem volkswirtschaftlich problematisch, einen Anreiz für private Verschuldung zu setzen. Der Eigenmietwert ist eine fiktive Mietzinseinnahme auf selbst bewohntem Wohneigentum, die der Einkommenssteuer unterliegt. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.

Damit reden beim Thema Eigenmietwert mindestens die Hauseigentümer, die Mieter und der Fiskus mit. «Die Frage ist, ob wir einen politischen Konsens finden, bei dem wir alle Interessen unter einen Hut bringen», sagte Schmid. Das Schicksal früherer Vorlagen zeigt, wie schwierig das ist.

Kein Erfolg an der Urne und im Parlament
Die Initiative «Wohneigentum für alle» wurde 1999 an der Urne bachab geschickt. Der Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, scheiterte 2004 ebenfalls. Den gleichen Weg ging 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Zahlreichen parlamentarischen Vorstössen war ebenfalls kein Erfolg beschieden.

Noch hängig ist eine Motion von Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH). Mit dieser fordert der Nationalrat, dass Besitzer selbst bewohnter Liegenschaften entscheiden können, dass der Eigenmietwert nicht versteuert werden soll. Im Gegenzug könnten die Eigentümer private Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abziehen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats empfiehlt diese Motion zur Ablehnung. (awp/mc/pg)

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