Bern – Die Finanzkommissionen von National- und Ständerat stellen sich hinter die vom Bund eingegangenen Verpflichtungen von 109 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS. Das Parlament befindet nach Ostern in der ausserordentlichen Session darüber.
Die Ständeratskommission (FK-S) sagte ohne Gegenstimme Ja zu den Verpflichtungskrediten. Die Schwesterkommission des Nationalrats (FK-N) tat dies mit 17 zu 1 Stimme bei vier Enthaltungen. Ein Nein wäre eine Rüge an Bundesrat und Finanzdelegation gewesen, sagte FK-S-Präsidentin Johanna Gapany (FDP/FR), hätte aber nichts bewirkt.
Mehr Ressourcen für EFD verlangt
Die FK-S stellt zwar Änderungsanträge, doch beeinflussen diese die Verpflichtungen nicht, wie Kommissionsvizepräsidentin Eva Herzog sagte. Sollten im Zusammenhang mit der CS-Übernahme weitere Mittel vom Bund nötig werden, will die FK-S, dass diese nicht über Notrecht beschlossen werden. Weitere Anträge der Mehrheit befassen sich mit der Prüfung von Verantwortungsklagen und Wettbewerbsfragen.
Im Zusammenhang mit diesen Anträgen wünscht die Mehrheit der FK-S zusätzliche Ressourcen von sieben Millionen Franken für das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Der Bundesrat beantragt lediglich fünf Millionen Franken im Zusammenhang mit der CS-Übernahme und die Aufarbeitung der Ereignisse.
In der FK-N stellt die Mehrheit keine verbindlichen politischen Forderungen zu den Verpflichtungskrediten, wie Präsident Roland Fischer (GLP/LU) sagte. Es gebe aber Minderheitsanträge, etwa zu den Rahmenbedingungen für die Verwendung der Kredite, die Offenlegung der vom Bund abgeschlossenen Verträge, den Schutz der Arbeitsplätze und weitere Kreditbewilligungen auf dem Dringlichkeitsweg.
Beide Kommission wollen dem Bundesrat mit einem Postulat Prüfaufträge erteilen. Man wolle so verhindern, dass beide Räte «stundenlang um Formulierungen» von Änderungsanträgen ringen würden, sagte Ständerätin Herzog. «Es geht darum, dem Bundesrat möglichst rasch etwas mit auf den Weg zu geben.»
Weiteren Fall CS verhindern
Das Postulat der FK-S befasst sich unter anderem mit der Grösse der geplanten neuen Bank, einer autonomen Fortsetzung von CS-Aktivitäten, den Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Stabilität des Finanzmarktes.
Die FK-N wiederum will verhindern, dass sich ein Szenario wie im Fall der CS wiederholt, wie Fischer ausführte. Etwa gehe es darum, weshalb die «Too big to fail»-Regelung bei der CS nicht habe angewendet werden können, ob eine höhere Eigenkapitalquote nötig sei und ob gesetzliche Beschränkungen in Bezug auf Boni angezeigt seien.
Die Fusion müsse «intensiv weiterverfolgt» werden, sagte Fischer. Das «Mega-Postulat» diene als Diskussionsbasis für die ausserordentliche Session, fügte FK-N-Vizepräsident Gerhard Andrey (Grüne/FR) hinzu.
Bund leistet Garantien
Der Bund leistet im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS Garantien im Umfang von 109 Milliarden Franken. So wurde es am Sonntag vor einer Woche entschieden, und so hat es die Finanzdelegation der beiden Räte gutgeheissen.
Zum einen leistet der Bund der Nationalbank eine Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken für Liquiditätshilfe-Darlehen an die CS. Die ins Trudeln geratene Bank soll dank dieser Stütze ihre Geschäftstätigkeit weiterführen können. Das wiederum soll eine geregelte Übernahme durch die UBS ermöglichen.
Die CS muss dem Bund und der SNB für ausstehende Darlehen eine Risikoprämie bezahlen. Zudem geht nach dem Ende der Liquiditätshilfe eine Bereitstellungsprämie von 250 Millionen Franken pro Jahr an den Bund. Die SNB erhält einen Zins.
Der zweite Verpflichtungskredit von 9 Milliarden Franken dient der Absicherung von Verlusten der UBS. Der Bund übernimmt auf einem bestimmten Portfolio von schwierig zu bewertenden Aktiven der CS eine Verlustgarantie. Dies geschieht aber nur, wenn die UBS beim Verkauf dieser Aktiven Verluste einfährt, die grösser als 5 Milliarden Franken sind. (awp/mc/ps)