Einkommen steigen – kantonale Unterschiede nehmen zu

Einkommen steigen – kantonale Unterschiede nehmen zu
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Bern – Das Durchschnittseinkommen der Schweizerinnen und Schweizer ist in den letzten Jahren real um 0,50 Prozent pro Jahr gestiegen, stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung fest. Die Einkommen haben sich aber nicht überall in der Schweiz gleichermassen entwickelt. Die Ungleichheiten zwischen den Kantonen und zwischen den Gemeinden einiger Kantone haben sich verstärkt. Die Einkommensverteilung unter den Haushalten ist weiterhin sehr ungleich.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Steuerdaten 2010 ausgewertet und mit den nach dem neuen interkantonalen Ausgleich neu definierten Daten 2003 verglichen.

Das Niveau der Einkommen in der Schweiz ist zwischen 2003 und 2010 real um 0,50 Prozent pro Jahr (geometrisches Mittel) gestiegen (nominal um 1,43 % pro Jahr). Es hat sich aber nicht überall gleichermassen entwickelt. Das grösste Wachstum weisen die Kantone Schwyz (+2,19 % pro Jahr), Obwalden (+1,85 %), Zug (+1,42 %) und Basel-Stadt (+1,17 %) auf. Im Kanton Genf (‑0,90 % pro Jahr) sowie den beiden Appenzell (‑0,26 bzw. ‑0,08 %) ist ein Rückgang zu verzeichnen. In den Kantonen Neuenburg (+0,05 %), Schaffhausen (+0,23 %) und St. Gallen (+0,24 %) ist der Zuwachs gering.

Soziale Segregation zeichnet sich langsam ab
Trotz generell guter Durchmischung der sozialen Schichten in den Kantonen und Gemeinden der Schweiz beginnt sich in unserem Land langsam eine räumliche Trennung von Haushalten mit ähnlichen Einkommen abzuzeichnen.

Die Ungleichheit der Einkommen zwischen den Kantonen macht 2,15 Prozent an der Ungleichheit der Einkommen in der Schweiz aus. Die Ungleichheit zwischen den Gemeinden hat einen Anteil von 0,42 Prozent (Basel-Stadt) bis 12,47 Prozent (Schwyz) an der Ungleichheit des Kantons und trägt 3,49 Prozent zur totalen Ungleichheit in der Schweiz bei.

Der Vergleich der Jahre 2003 und 2010 zeigt, dass die Ungleichheit der Einkommen zunehmend auf die kantonalen Unterschiede beim Einkommensniveau zurückzuführen ist (+0.12 Prozentpunkte). In 15 Kantonen ist auch der Anteil der Unterschiede unter den Gemeinden an der Ungleichheit des Kantons steigend, allen voran in Schwyz (+2.60 Prozentpunkte) und Basel-Land (+1.19 Prozentpunkte).

Weiterhin sehr ungleiche Einkommensverteilung
3,1 Prozent der Schweizer Haushalte verfügen über hohe Einkommen über 126 000 Franken (dreifaches Medianeinkommen). 25,2 Prozent der Haushalte weisen Einkommen unterhalb oder bis zur Armutsgrenze von 25 200 Franken auf (60 % des Medianeinkommens). Die hohen Einkommen machen 14,8 Prozent, die tiefen 5,7 Prozent am Total der Einkommen in der Schweiz aus. (ESTV/mc/ps)

Die betrachteten Einkommen
Die Untersuchung beruht auf den Steuerstatistikdaten der natürlichen Personen, die während der gesamten Steuerperiode vollständig in der Schweiz besteuert werden (jedoch ohne Quellen- und Pauschalbesteuerte), unabhängig davon, ob sie einen Steuerbetrag entrichten oder nicht (eine Steuer wird erst ab einem bestimmten steuerbaren Einkommen erhoben). Die Einkommen von Verheirateten werden zu einem Einkommen zusammengezählt, zu dem auch die Einkommen unterstützungspflichtiger minderjähriger Kinder hinzugerechnet werden (ausser Erwerbseinkommen, für welche die Kinder getrennt besteuert werden).

Betrachtet wird das Nettoeinkommen der natürlichen Personen. Es entspricht dem steuerbaren Einkommen, zu dem der Abzug für Kinder und unterstützte Personen, der Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen sowie der Zweitverdienerabzug hinzugerechnet werden. Damit der materielle Wohlstand für Haushalte verschiedener Grösse vergleichbar ist, wird das Nettoeinkommen durch einen Äquivalenzfaktor dividiert (Nettoäquivalenzeinkommen). Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Äquivalenzfaktor 1, für Verheiratete 1.5; für jedes unterstützungspflichtige Kind (minderjährig oder nicht) und jede weitere durch den Steuerpflichtigen unterstützte Person wird ein Wert von 0.3 hinzugerechnet. So ist zum Beispiel das Nettoäquivalenzeinkommen des Haushalts eines verheirateten Paars mit zwei unterstützungspflichtigen Kindern gleich dem Nettoeinkommen dividiert durch 2.1 (1.5+0.3+0.3).

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