Emmi gewinnt Swissness-Prozess gegen Thomas Minder
Ständerat Thomas Minder.
Schaffhausen – Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder hat in seinem Kampf um die Marke Schweiz eine kleine Niederlage eingesteckt. Das Schaffhauser Obergericht hat ihn wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt. Das Obergericht kam zum Schluss, Minder habe der Firma Emmi zu unrecht vorgeworfen, Produkte im Ausland zu fabrizieren und diese als Schweizer Ware zu bezeichnen. Damit bestätigte es das Urteil der Vorinstanz, des Schaffhauser Kantonsgerichts.
Das Kantonsgericht hatte Minder am 12. September 2008 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 300 CHF bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 1’000 CHF verurteilt. Dagegen rekurrierte der Trybol-Chef.
Minder akzeptiert Urteil
Das Urteil des Obergerichts hingegen akzeptiert er. Er werde es nicht weiterziehen, bestätigte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der «Schaffhauser Nachrichten» vom Freitag. Auf Minder kommen nun Kosten von mindestens 26’000 CHF zu. Zwar ist die Geldstrafe weiterhin zur Bewährung ausgesetzt, aber neben der Busse (neu 9’000 CHF) muss Minder auch die Kosten des erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens (rund 3’000 CHF) sowie die Prozesskosten der Klägerin Emmi (rund 14’000 CHF) übernehmen.
Kampf für Marke Schweiz geht weiter
Auf seinen Kampf für die Marke Schweiz habe das Gerichtsurteil aber keinen Einfluss, sagte der durch seine Abzocker-Initiative landesweit bekannt gewordene Schaffhauser Unternehmer. Seine Aufmerksamkeit erregten neben Emmi Firmen wie Beiersdorf und Victorinox.
Swissness-Vorlage im Parlament
Mit Fragen zu Swiss Made (Swissness-Vorlage) befasst sich in der Frühlingssession auch das Parlament. Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollen künftig nur noch Waren als Schweizer Produkte gelten, für die mindestens 60% der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen. Ausserdem möchte der Bundesrat einen 80%-Anteil von Schweizer Rohstoffen in Lebensmitteln. Geht es nach der Rechtskommission des Nationalrats, sollen in einem stark verarbeiteten Lebensmittel künftig jedoch nur 60% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit das Produkt das Label «Schweiz» tragen darf. (awp/mc/ps)