EMS-Chemie wirft Bundesanwaltschaft Versäumnisse vor

EMS-Chemie wirft Bundesanwaltschaft Versäumnisse vor

EMS-Konzernchefin Magdalena Martullo-Blocher.

Zürich – EMS-Chemie wirft der Bundesanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen drei ehemalige Mitarbeiter und eine aussenstehende Person wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen schwere Versäumnisse vor. Wegen unnötiger Verschleppung, gravierender Führungs- und Organisationsmängeln und einer falschen Einschätzung sei bei einem der Angeklagten eine Verjährung eingetreten, teilte das Unternehmen anlässlich einer Medienkonferenz mit.

Ems Chemie habe im Januar 2007 Strafanzeige gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter eingereicht. Dank einer frühzeitigen Aufdeckung der Straftaten sei damals ein wesentlicher Schaden für EMS vermieden worden. Im März 2012 habe die Bundesanwaltschaft Strafbefehle gegen die drei ehemaligen Mitarbeiter und dem externen Hauptverdächtigten gestellt. Im ersten, zeitkritischsten der vier Fälle sei am 2. April 2012 Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht worden.

Haupttatbestände bereits 2010 und 2011 verjährt
Der zuständige Bundesstrafrichter kündigte nun an, dass er die Verjährung anders als die Bundesanwaltschaft beurteile. Die aus den Jahren 2003 und 2004 stammenden Haupttatbestände seien demnach bereits 2010 und 2011 verjährt.

Auf Verfahrensbeschleunigung gedrängt
EMS betont, man habe bereits seit 2009 wiederholt auf eine Verfahrensbeschleunigung gedrängt. Das Unternehmen erachtet das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes als stossend und die sich abzeichnende Straflosigkeit eines der Beschuldigten als «höchst unbefriedigend». Die Bundesanwaltschaft habe gegenüber EMS mitgeteilt, dass gegen die anderen drei Beschuldigten in Kürze Anklagen eingereicht würden. (awp/mc/pg)

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