ENSI-Gutachten zu Mühleberg-Stilllegung ist «Meilenstein» für BKW

ENSI-Gutachten zu Mühleberg-Stilllegung ist «Meilenstein» für BKW
Wird als erstes AKW stillgelegt: Kernkraftwerk Mühleberg. (Foto: BKW)

Bern – Der bernische Energiekonzern BKW hat laut Atom-Aufsicht ENSI «nachvollziehbar dargelegt», wie er das AKW Mühleberg stilllegen will. Das ENSI schlägt in seinem Gutachten zum Stilllegungsprojekt aber 35 Ergänzungen vor.

Diese sogenannten Nebenbestimmungen betreffen unter anderem die Unterteilung der Stilllegung in drei Phasen sowie diverse Freigabepflichten. Dabei wird festgelegt, welche Arbeiten im Rückbau weitere Freigaben durch die Aufsichtsbehörden erfordern.

Wenn die Nebenbestimmungen berücksichtigt würden, sei der Weg frei für die Stilllegungsverfügung, erklären das ENSI und auch die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS).

Der Ball liegt nun beim Bund. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die Stilllegungsverfügung voraussichtlich Mitte 2018 erlassen, wie das Bundesamt für Energie am Dienstag mitteilte. Das AKW Mühleberg soll Ende 2019 vom Netz gehen.

Kein technischer Vorbehalt
Für die BKW ist mit dem ENSI-Gutachten «ein weiterer Meilenstein» erreicht, wie das Unternehmen auf seiner Website festhält. Die sicherheitstechnische Prüfung des Stilllegungsprojekts sei damit abgeschlossen.

Im ENSI-Gutachten finde sich kein Vorbehalt zur technischen Vorgehensweise in der Stilllegung. Das sei positiv zu werten. Die vorgeschlagenen Nebenbestimmungen würden nun vom Bundesamt für Energie geprüft.

«Wir sind die Ersten in der Schweiz, die ein Gesuch für die Stilllegung eines Kernkraftwerks eingereicht haben», stellte der Gesamtprojektleiter Stefan Klute in einem Interview auf der BKW-Website fest.

Die Nebenbestimmungen beträfen vor allem Arbeiten in Mühleberg, die während der Stilllegung neu dazukommen und deren nukleare Aufsicht geregelt werden müsse. Zusätzlich müssten die komplexen Regelwerke für den sicheren Betrieb an die veränderten Rahmenbedingungen in der Stilllegung angepasst werden.

Mehrkosten durch Nebenbestimmungen
Die BKW gehen davon aus, dass die 35 Nebenbestimmungen Mehrkosten verursachen. Dabei handle es sich hauptsächlich um die umfangreiche Dokumentation, wie BKW-Sprecher Gilles Seuret auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte.

Die Mehrkosten seien allerdings «sehr gering» im Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Stilllegung. Diese werden auf rund 950 Millionen Franken veranschlagt, wie Seuret am Dienstag festhielt. Die Gesamtkosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle wurden Ende vergangenen Jahres mit gut drei Milliarden Franken angegeben.

Das AKW Mühleberg ist seit 1972 in Betrieb. Die Betreiberin BKW hat vor vier Jahren die Abschaltung auf Ende 2019 beschlossen, weil sich eine Nachrüstung finanziell nicht mehr lohnt. (awp/mc/upd/ps)

Schreibe einen Kommentar