Bern – Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine Senkung des Beitragssatzes von heute 0,5 auf 0,45% erlaubt gemäss den Projektionen den Erhalt der Mindestreserven. Der Bundesrat hat daher die Senkung dieses Satzes beschlossen. Er gilt wiederum befristet auf fünf Jahre, von 2016 bis 2020, und wird in der EO-Verordnung verankert.
Durch die Einführung der Mutterschaftsversicherung per Juli 2005 wurden die Reserven der EO, die auch Entschädigungen für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst ausrichtet, in den Folgejahren stark abgebaut. Deshalb sah sich der Bundesrat gezwungen, zur Sicherstellung der Liquidität und zum Wiederaufbau der Reserven den Beitragssatz für die EO per 1. Januar 2011 von 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben, befristet bis Ende 2015. Die vom Gesetz vorgegebene Mindestreserve des Fonds beträgt 50 Prozent einer Jahresausgabe der EO.
Per Ende 2015 werden gemäss den aktuellen Projektionen wieder Reserven im Umfang von 55 Prozent zur Verfügung stehen. Die Finanzlage der EO erlaubt es deshalb, dass ihr Beitragssatz von 0,5 auf 0,45% gesenkt wird, ohne dass der Mindeststand des EO-Fonds unterschritten würde. Daher hat der Bundesrat diese Senkung beschlossen.
Der Beitragssatz ist wiederum auf 5 Jahre befristet, also von 2016 bis und mit 2020. Der Bundesrat wird vor Ablauf dieser Frist die Situation neu beurteilen und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2020 treffen. (BSV/mc/pg)