Verteidigung verlangt Freispruch von Rolf Erb
Nach Lesart der Verteidigung bloss Weisungen entgegengenommen: Rolf Erb.
Winterthur – Im Strafprozess gegen Rolf Erb vor dem Winterthurer Bezirksgericht hat die Verteidigung am Mittwoch einen Freispruch gefordert. Der Sohn des Firmengründers Hugo Erb habe keine Jahresrechnungen manipuliert, um die Banken über die wahre Finanzsituation des Konzerns zu täuschen, so die Verteidiger. Die These der Staatsanwaltschaft, Rolf Erb habe allein über die Finanzen der Erb-Gruppe bestimmt und Kenntnis von der angeblich maroden Situation gehabt, sei absurd. Sein Vater als Patron alter Schule sei bis zu seinem Tod Mitte 2003 im Alter von 84 Jahren faktisch die allein bestimmende Person des Konzerns gewesen.
Seine Söhne Rolf und Christian hätten als Konzernleitungsmitglieder bloss Weisungen entgegengenommen. «Der Alte diktierte, die Söhne führten aus», zitierte ein Verteidiger einen Zeugen. Er habe den Konzern konservativ und patriarchalisch geführt und sei ein Zahlenfetischist gewesen. Hugo Erb habe nicht nur die Nachfolge nicht geregelt, sondern seine Kenntnisse auch nicht weitergegeben. Die Einflussnahme des nun angeklagten Rolf Erb in Finanzfragen sei nicht erwünscht gewesen. Viele Dokumente habe dieser einfach blind unterschrieben, dem Vater widersprochen habe er nie.
Hugo Erb faktisch auch Finanzchef
Der Vater habe auch auf die loyale Unterstützung eines langjährigen Vertrauten, seines Revisors Albert Manser, zählen können. Dieser sei für alle die Ansprechperson für Finanz-, Buchhaltungs- und Steuerfragen gewesen. Auch Manser starb im Jahr 2003. Hugo Erb war gemäss Verteidigung nicht nur Konzernchef, sondern faktisch auch Finanzchef der Erb-Gruppe. Der Konzern mit drei Holding- und Dutzenden Einzelfirmen hatte einen Jahresumsatz von 4,5 Mrd CHF gemacht hatte und war Ende 2003 unter der Last von Riesenschulden zusammengebrochen. Rolf Erb ist wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung angeklagt. Das Strafverfahren gegen seinen Bruder Christian wurde eingestellt.
Rolf Erb für erfolgreiche Firmen zuständig
Rolf Erb sei als operativer Leiter für zahlreiche zur Gruppe gehörende Firmen verantwortlich gewesen, die stets schwarze Zahlen geschrieben hätten, sagte ein Verteidiger. Und die Devisengeschäfte hätten in den sechs Jahren vor der Pleite einen Gewinn von über einer Milliarde Franken erzielt. Rolf Erb habe deshalb keine Veranlassung gehabt, an der Ertragskraft des Konzerns zu zweifeln. Er sei davon ausgegangen, dass auch grössere Mittelabflüsse an ausländische Tochterfirmen problemlos aus den Gewinnen der profitablen Firmen gedeckt werden konnten.
Es sei ihm unmöglich gewesen, sämtliche Geschäftsbereiche des Konzerns zu überblicken. Dass in den Jahresrechnungen geringere Gewinne aufgeführt worden seien, habe er auf Steueroptimierungen durch die Finanzverantwortlichen zurückgeführt. Ein beschönigte Bild der Konzernfinanzen sei für Rolf Erb aufgrund dessen operativer Perspektive nicht erkennbar gewesen.
Nur der Vater hatte den Überblick
Den Gesamtüberblick hätten nur sein Vater und der Revisor gehabt, sagten die Verteidiger weiter. Hugo Erb und Manser seien die einzigen gewesen, die provisorische Jahresabschlüsse erhalten und dann die Korrekturen daran veranlasst hätten. Die handschriftlichen Anweisungen auf diesen Dokumenten stammten nicht von Rolf Erb, wie die Staatsanwaltschaft behauptet. Das vorgelegte Schriftgutachten sei laienhaft. Rolf Erb hätten die buchhalterischen Kenntnisse gefehlt, er habe aber auch keine Zeit gehabt für die Beschäftigung mit den Konzernfinanzen. 60% des Jahres sei er für das Unternehmen im Ausland auf Reisen gewesen.
Die Verteidigung fordert, Rolf Erb sei freizusprechen. Zudem seien die beschlagnahmten Liegenschaften und Vermögenswerte freizugeben. Zudem solle der Beschuldigte eine Entschädigung und Genugtuung erhalten. (awp/mc/upd/ps)