Erb-Prozess: Rolf Erb gibt keine Antwort

Erb-Prozess: Rolf Erb gibt keine Antwort

Angeklagt wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung: Rolf Erb.

Winterthur – Der Unternehmer Rolf Erb hat am Dienstag bei der Befragung zur Person vor dem Winterthurer Bezirksgericht jegliche Auskunft verweigert. Er habe «keinen fairen Prozess zu erwarten», begründete er sein Schweigen.

Um den Vorschriften zu genügen, las der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten den ganzen Fragenkatalog vor. Erb sass derweil bloss vornübergebeugt am Tisch. Während die Anklage am Dienstagmorgen ihre Anträge bekannt gab, äusserte sich die Verteidigung noch nicht zu ihren Anträgen.

«Anträge keineswegs rechtsmissbräuchlich»
Vor der Befragung zur Person hatte Erb erklärt, seine Anträge vom Montag seien keineswegs rechtsmissbräuchlich, wie das Gericht sie bezeichnet hatte. Er verwies namentlich auf Akten zum Devisengeschäft. Für diese Unterlagen, die im Keller der Staatsanwaltschaft eingelagert sind, interessiere sich niemand.

Anklage fordert zehnjährige Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Erb gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vor und fordert eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Sie wirft ihm vor, jahrelang die Überschuldung der Erb-Firmen vertuscht zu haben. Dies, indem er mit manipulierten Bilanzen die Banken getäuscht habe. Ende 2003 war das Erb-Familienimperium mit weltweit rund 5000 Angestellten unter der Last der Milliardenschulden zusammengebrochen.

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