Erb-Prozess: Rolf Erb will sein Schloss nicht aufgeben

Erb-Prozess: Rolf Erb will sein Schloss nicht aufgeben

Zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: Rolf Erb.

Zürich – Rolf Erb, der verurteilte, letzte Konzernchef der Erb-Gruppe, will sein Schloss im Thurgau, seine Oldtimer-Sammlung und zahlreiche Liegenschaften nicht aufgeben. Der 62-Jährige hat gegen einen Entscheid des Winterthurer Bezirksgerichts Rekurs erhoben. Beim Berufungsprozess im September vor dem Zürcher Obergericht wird Erb somit nicht nur gegen seine Freiheitsstrafe von acht Jahren kämpfen, sondern auch um viel Geld. Konkret geht es um die Vermögenswerte, die Erb kurz vor dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe seinen damals erst 10 Monate alten Zwillingssöhnen schenkte.

Dazu gehören das Schloss Eugensberg im Thurgau, eine Garage voller Oldtimer, Aktien, eine Immobilienfirma sowie zahlreiche Liegenschaften, darunter etwa das Hochhaus «Zentrum Töss» mit Hotelbetrieb in Winterthur. Wie viel dieses Paket insgesamt wert ist, ist nicht abschliessend geklärt. Das Schloss alleine hat laut Staatsanwaltschaft einen Wert von 27 Mio CHF, es wurde vor acht Jahren von einer Konkursverwalterin aber gar auf 40 Mio geschätzt.

Das Winterthurer Bezirksgericht entschied im Mai 2012, dass diese Schenkungen rückgängig zu machen seinen, weil Erb die Vermögenswerte erwiesenermassen im letzten Moment ins Trockene gebracht und so die Gläubiger geschädigt habe. Die Vermögenswerte sollten in die Konkursmasse fliessen und dereinst die Gläubiger entschädigen.

Familie lebt noch immer auf Schloss Eugensberg
Wie ein Gläubiger-Anwalt auf Anfrage der sda sagte, legte Erb aber nicht nur gegen seine Verurteilung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung Rekurs ein, sondern auch gegen die Rückgängigmachung dieser Schenkungen.

Der Rekurs wurde von der Familie Erb eingereicht, dazu gehören neben dem Hauptakteur Rolf Erb seine Partnerin und die beiden Söhne, die mittlerweile 10 Jahre alt sind. Sie alle leben nach wie vor auf dem Schloss über dem Bodensee – und wollen trotz Verurteilung des Schlossherren auch dort bleiben.

Zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte
Erb soll als Firmenchef zwischen 1998 und 2003 mit gefälschten Jahresabschlüssen Bankkredite erschwindelt haben, um fragwürdige Ausland-Investitionen zu finanzieren. Das Winterthurer Bezirksgericht kam zum Schluss, Erb habe geldgierig, egoistisch und mit sehr grosser krimineller Energie gehandelt und verurteilte ihn im März 2012 zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Das schriftliche Urteil gegen den Unternehmer umfasst 1000 Seiten.

Der Kollaps der Erb-Gruppe im Jahr 2003 war die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte, nach dem Zusammenbruch der SAirGroup. Zum Erb-Konzern gehörten einst über 80 Firmen, die insgesamt 5000 Mitarbeitende beschäftigten.

Berufungsprozess auf September verschoben
Am Freitag wurde bekannt, dass der Berufungsprozess gegen Erb am Zürcher Obergericht nicht wie geplant im April stattfindet, sondern auf September verschoben wird. Grund für die Verschiebung sind gesundheitliche Probleme der Staatsanwältin. (awp/mc/ps)

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