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Zürich – Am 14. Juni 2015 wird über die Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative abgestimmt werden, welche auch erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung von Unternehmen haben wird. Die geordnete Übergabe eines Unternehmens um deren langfristigen Erhalt sicherzustellen, ist bereits ohne die Berücksichtigung von Erbschafts- und Schenkungssteuern eine sehr herausfordernde Aufgabe, welche bei Annahme der Initiative noch viel schwieriger werden würde.
Von Philipp Zünd, KPMG
Die eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative sieht vor, dass Erbschaften und Schenkungen künftig generell einer Besteuerung zu 20% unterliegen sollen. Dabei wird ein Freibetrag von CHF 2 Mio. gewährt, wobei Ehegatten von der Besteuerung ausgenommen sind. Demgegenüber würden direkte Nachkommen, welche zurzeit in fast allen Kantonen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sind, ebenfalls von der 20%-igen Steuer erfasst werden. Dies ist für Unternehmensnachfolgen insofern von grosser Tragweite, da es meist der Wunsch ist, Unternehmen den Nachkommen weiterzugegeben.
Restriktive Begünstigung von Unternehmensnachfolgen
Der Initiativtext sieht zwar eine Begünstigung für Unternehmensnachfolgen vor. Die Bedingungen dazu sind aber sehr restriktiv: Die Erben bzw. Beschenkten müssen das Unternehmen mindestens 10 Jahre weiterführen, um von «besonderen Ermässigungen» zu profitieren.
Dass eine Begünstigung nur möglich ist, wenn das Unternehmen von den Erben/Beschenkten weitergeführt wird, bedeutet, dass diese eine aktive Rolle im Unternehmen innehaben müssen und zwar ab dem Zeitpunkt des Erbgangs bzw. der Schenkung während 10 Jahren. Oft sind aber die Kinder im Zeitpunkt der anstehenden Unternehmensnachfolge noch gar nicht in der Lage, das Unternehmen zu führen, da diese beispielsweise die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder ihnen die Erfahrung dazu fehlt. In einem solchen Fall wären somit gemäss der Initiative die vollen Erbschaftssteuern geschuldet. Sodann könnten die Unternehmen geschwächt werden, wenn die Erben die Unternehmung unbedingt 10 Jahre weiterführen wollen, auch wenn es aus unternehmerischer Sicht allenfalls besser wäre, die Gesellschaft in andere Hände zu geben oder umzustrukturieren. Es besteht somit das Risiko, dass aus erbschaftssteuerlichen Gründen Entscheidungen getroffen werden, welche nicht im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sind.
Dividendenausschüttung zur Begleichung der Steuern
Erfahrungsgemäss befinden sich im Nachlass neben dem Unternehmen oft wenige liquide Mittel. Wenn nun aber beim Übergang der Unternehmung an die Nachkommen Erbschaftssteuern geschuldet sind, könnten die Nachkommen in einen Liquiditätsengpass geraten. Zudem würden zumindest bei KMU nur sehr zurückhaltend Kredite für die Begleichung der Erbschaftssteuern gewährt werden. Die Aufnahme von Minderheitsaktionären ist in der Praxis ebenfalls schwierig sowie potenziell konfliktbeladen. Die Erben wären somit faktisch gezwungen, zur Begleichung der Erbschaftssteuern auf die Substanz der Unternehmung zurückzugreifen. Dies würde wiederum das Unternehmen für allfällige Krisen, wie z.B. die aktuellen Währungsturbulenzen, schwächen.
Langandauernde Ungewissheit nach Annahme der Initiative
Eine Annahme der Initiative würde zu jahrelangen Unsicherheiten bezüglich Unternehmensnachfolgen führen, da die konkrete Umsetzung der Initiative mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Es ist wegen der im Initiativtext festgehaltenen Rückwirkung bereits jetzt nicht mehr möglich, schenkungsweise Unternehmen zu übertragen, um so eine Erfassung von der Initiative zu vermeiden. Solche Übertragungen würden im Zeitpunkt des Ablebens des Schenkers von den Erbschaftssteuern erfasst werden. Da zurzeit unzählige Unternehmen auf eine Nachfolgeregelung warten, schwächte die Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative gerade Familienbetriebe, welche in der Schweizer Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen. (KPMG/mc/hfu)