Erleichterungen für die Post im Zahlungsverkehr
Bern – Die Post soll im Zahlungsverkehr künftig gewisse Dienstleistungen nicht mehr anbieten müssen. Dies sieht die Postverordnung vor, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Gemäss dem am Donnerstag veröffentlichten Verordnungsentwurf sollen Zahlungsanweisungen künftig nicht mehr zur Grundversorgung gehören. Es handelt sich dabei um den Auftrag eines Kontoinhabers, einen bestimmten Betrag an einen Begünstigten ohne Konto in bar auszuzahlen.
Auch die Baranweisung soll die Post nicht mehr anbieten müssen. Bei der Baranweisung übergibt ein Kunde am Schalter Bargeld mit dem Auftrag, den Betrag einem Begünstigten ohne Konto in bar auszuzahlen. Diese Dienstleistungen seien von der Bevölkerung kaum mehr nachgefragt worden, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zur Verordnung. Zudem sei damit ein erhöhtes Risiko betreffend Reputation und Geldwäscherei verbunden, da keine Identifikation erfolge.
Weniger Stellen für Barzahlungsverkehr
Die umstrittensten Punkte der Postverordnung hatte Postministerin Doris Leuthard bereits am Mittwoch bekannt gegeben. Sie betreffen den Zugang zu Leistungen der Postfinance. Wer Bargeld einzahlen will, dem mutet der Bundesrat künftig einen weiteren Weg zu. Solche Dienstleistungen müssen für 90 Prozent der Bevölkerung neu nur noch innert 30 statt 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich sein. Die Grundversorgung mit Postdiensten muss weiterhin innert 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichem Verkehr erreichbar sein.
Bei dieser Vorgabe ergebe sich aus heutiger Sicht ein Poststellen- und Postagenturennetz mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs von 1000 bis 1500 Zugangspunkten, heisst es im Bericht. Diese im Vergleich zur Grundversorgung mit Postdiensten geringere Zahl rechtfertige sich damit, dass viele Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs auch schriftlich oder elektronisch in Anspruch genommen werden könnten.
Kosten der Grundversorgung berechnen
National- und Ständerat hatten beschlossen, das Restmonopol der Post auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm vorläufig nicht aufzuheben. Der Bundesrat soll aber drei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes die Lage neu beurteilen. Damit er dies tun kann, schreibt der Bundesrat der Post nun vor, die Kosten der Grundversorgung zu berechnen und transparent und nachvollziehbar abzubilden. Dazu soll das reale Ergebnis, das die Post mit der Grundversorgung erzielt, mit einem hypothetischen Ergebnis ohne Grundversorgung verglichen werden.
Die Plausibilität soll überprüft werden: Das hypothetische Szenario muss die Postaufsichtsbehörde PostCom genehmigen, für die Nettokostenrechnung soll eine unabhängige Revisionsstelle zuständig sein. (awp/mc/ps)