Erste Abstimmungen mit dem E-Voting-System der Post im Juni
Bern – Der Bundesrat hat am Freitag drei Kantonen die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems der Post erteilt. Das von der Post entwickelte System wird somit erstmals im Rahmen des Versuchsbetriebs an den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau eingesetzt.
Die Stimmberechtigten in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, die E-Voting nutzen können, erhalten zusätzlich zu den üblichen Abstimmungsunterlagen individuelle Sicherheitscodes für die elektronische Stimmabgabe. Damit können sie sich auf der E-Voting-Plattform ihres Kantons anmelden und elektronisch abstimmen. Alle Informationen, die während der Stimmabgabe übermittelt werden, sind anonymisiert und dank einer End-to-End- Verschlüsselung geschützt.
Keine Rückschlüsse auf stimmberechtigte Person
Die vom Kanton eingesetzte Wahlkommission kann den gesamten elektronischen Abstimmungsprozess überprüfen. Das E-Voting-System der Post verfügt damit über die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit. In der Schweiz dürfen gemäss den neuen Rechtsgrundlagen des Bundes nur vollständig verifizierbare Systeme für E-Voting eingesetzt werden. Rückschlüsse von der Stimme auf die stimmberechtigte Person sind zu keiner Zeit möglich.
«Wir haben in den letzten Jahren viel investiert und gezielt Kompetenzen ausgebaut, um ein E-Voting-System in der Schweiz und für die Schweiz zu entwickeln. So sind nun elektronische Abstimmungen wieder möglich. Die Grundbewilligung ist ein bedeutender Schritt für unser E-Voting-System», so Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post. (post/mc/pg)