(Foto: Erdöl-Vereinigung)
Bern – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellenshops haben als erste im Detailhandel Aussicht auf einen national verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Sozialpartner haben die Verhandlungen für einen solchen GAV erfolgreich abgeschlossen.
Verhandelt haben der Verband der Tankstellenshopbetreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué am Donnerstag mitteilten. Natalie Imboden von der Unia bezeichnet den neuen GAV als Meilenstein und als doppeltes Novum, wie sie auf Anfrage sagte.
Verbindliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Angestelle in Tankstellenshops
Zum ersten Mal würden nämlich nicht nur schweizweit die Arbeitsbedingungen für alle rund 12’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 1300 Schweizer Tankstellenshops verbindlich geregelt. Es sei auch der erste branchenweit gültige GAV im personalintensiven Detailhandel.
Im Detailhandel gibt es zwar bereits Gesamtarbeitsverträge. In den Kantonen Freiburg, St.Gallen und Luzern sind die Tankstellenshops kantonalen GAV unterstellt und auch Coop und Migros haben Gesamtarbeitsverträge. Diese sind jedoch nicht schweizweit und nicht einmal vollständig innerhalb der Firmengruppe gültig. So erhalten mit dem neuen Vertragswerk zum Beispiel auch die Angestellten von Migrolino und Coop-Pronto laut Imboden einen GAV.
Ein GAV für Frauen
Gemäss der Verantwortlichen für Detailhandel bei der Unia ist ein GAV bei den Tankstellen auch darum ein Meilenstein, weil in dieser Branche prekäre Arbeitsbedingungen keine Seltenheit seien und der Vertrag vor allem Frauen zugutekomme. In keiner anderen GAV-Branche sei der Anteil an weiblichen Angestellten höher, sagte sie.
Der neue GAV bringt der Branche unter anderem einem Regelung der Arbeitszeiten. Er legt aber vor allem auch Mindestlöhne fest. So gilt neu für ungelernte Tankstellenshop-Angestellte ein Mindestsalär von 3’700 CHF pro Monat. Mitarbeiter mit einer dreijährigen Lehre erhalten mindestens 4’100 CHF. Diese Ansätze sind in den Grenzkantonen Wallis, Tessin, Jura, Graubünden, Thurgau und Schaffhausen 100 CHF tiefer.
Der neue GAV ist jedoch noch nicht in Kraft. Nach dem Abschluss der Verhandlungen müssen jetzt noch alle Verbandsgremien grünes Licht für das Vertragswerk geben. Danach muss das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den GAV für allgemeinverbindlich erklären. Die Inkraftsetzung ist schliesslich auf den 1. Januar 2017 geplant. (awp/mc/pg)