Erstmals kann Stimmvolk zu Corona-Politik direkt Stellung nehmen
Bern – Am 13. Juni kommt das Covid-19-Gesetz zur Abstimmung. Bei dem Urnengang kann die Schweizer Stimmbevölkerung erstmals zur Corona-Politik Stellung nehmen. In keinem anderen Staat war dies der Bevölkerung bisher möglich.
Um die Folgen der Corona-Krise zu mildern, beschloss der Bundesrat ab März 2020 eine Reihe von Massnahmen. Diese dienten dem Schutz der Bevölkerung sowie der finanziellen Unterstützung von Personen und Unternehmen, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden.
Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 25. September im dringlichen Verfahren und setzte es sofort in Kraft. Es läuft Ende dieses Jahres aus.
Breit abgestützte Ja-Allianz
SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP bestreiten den Abstimmungskampf für ein Ja gemeinsam. Die Parteien betonen, dass das Gesetz primär die finanzielle Unterstützung regle. Die wichtigsten Massnahmen seien die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefallhilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport.
Die Massnahmen haben einen Umfang von mehreren Milliarden Franken. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auf die Hilfe angewiesen.
Aus Sicht der SVP ist das Gesetz jedoch «komplett verknorzt», weil es sachfremde Themen verknüpfe: wirtschaftliche Hilfe an die von den Massnahmen Betroffenen einerseits und die Erteilung weitreichender Machtbefugnisse an den Bundesrat andererseits.
Für ein Nein spreche, dass damit die Macht des Bundesrats zurückgebunden würde, so die SVP. Für ein Ja spreche hingegen, dass das Gesetz die Grundlage für die wirtschaftlichen Hilfe bilde. Schliesslich beschlossen die Delegierten der SVP Schweiz Stimmfreigabe.
Volksrechte dem Volk zurückgeben
Mit dem Referendum kann in der Schweiz erstmals die Bevölkerung eines Landes zur Corona-Politik ihrer Regierung Stellung nehmen. In Österreich fordert die FPÖ eine Volksabstimmung, andere Staaten sind noch weit von diesem Schritt entfernt.
Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hat der «Verein der Verfassungsfreunde». 90’000 Unterschriften wurden bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Seit Jahren verlagerten sich die politischen Kräfte vom Souverän zum Parlament, zur Regierung und zu Experten, begründete der Verein sein Referendum. Die Folge dieser Entwicklung sei, dass «immer weniger Leute ohne politische Rechenschaftspflicht» Entscheidungen treffen würden, die für alle von grösster Bedeutung seien.
Weiter kritisieren die Verfassungsfreunde die schnelle Zulassung neuer Impfstoffe und Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung. Derzeit sammelt der Verein Unterschriften für die Volksinitiative «Stopp-Impfpflicht». Die Impfung und die Impfstoffe sind allerdings nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes. Die Impfung wird im Epidemiengesetz geregelt, das 2016 nach dem Ja des Stimmvolks in Kraft getreten ist. In der Schweiz gibt es jedoch anders als etwa in Frankreich und Italien keine Impfpflicht: Die Behörden haben sich für das ethische Prinzip der Selbstbestimmung entschieden.
Folgen bei einem Nein
Wie geht es mit dem Covid-19-Gesetz weiter, wenn es am 13. Juni abgelehnt wird? Laut Bundesverfassung müssen die Bestimmungen im Gesetz und die dazugehörenden Verordnungen ein Jahr nach dem Parlamentsbeschluss aufgehoben werden. Dies wäre am 24. September 2021 der Fall. Um die finanzielle Unterstützung fortzusetzen, müssten Bundesrat und Parlament zuerst eine neue Gesetzesgrundlage schaffen. «Ein Nein würde Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben», hielt Wirtschaftsminister Guy Parmelin fest.
Die Wirtschaftshilfen auf andere Weise fortzuführen, würde laut Bundesrat und Kantonen mehrere Monate in Anspruch nehmen. «Es wäre eine Periode der Unsicherheit für die Unternehmen, die Arbeitnehmenden und die Schweiz», sagte Parmelin.
Ein Nein zum Gesetz bedeutet allerdings nicht, dass der Bundesrat keine Massnahmen mehr gegen die Ausbreitung des Virus ergreifen darf. Gestützt auf das Epidemiengesetz sind Massnahmen wie die Schliessung von Restaurants oder das Verbot von Veranstaltungen weiterhin möglich. Ebenfalls der Kauf und die Verteilung von Impfstoffen.
Umfragen gehen von einer Annahme des Gesetzes aus. Die erste Trendumfrage von gfs.bern im Auftrag der SRG ergab, dass am 23. April 67 Prozent der Befragten Ja zur Vorlage gesagt hätten. Zum fast gleichen Resultat kam Ende April eine Umfrage im Auftrag von Tamedia. (awp/mc/ps)