UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard.
Bern – Die Luftfahrt erhält ab 1. August 2011 jedes Jahr 40 bis 50 Mio CHF aus der Kerosinsteuer. Das Geld muss zur Hälfte für technische Sicherheit und zu je einem Viertel für den Umweltschutz und den Schutz vor Terrorismus eingesetzt werden.
Stehen innovative Projekte oder dringende Massnahmen zugunsten der Umwelt oder zur Sicherheit an, soll vom groben Verteilschlüssel abgewichen werden können. Die Einzelheiten dazu legte der Bundesrat am Mittwoch in zwei Verordnungen fest. Alle vier Jahre werden Schwerpunkte für die Verwendung der Steuererträge gesetzt. Die 20 bis 25 Mio pro Jahr, die für technische Sicherheit zur Verfügung stehen, kommen grösstenteils der Flugsicherung auf Regionalflugplätzen zu Gute. Diese wie heute mit Erträgen aus der Flugsicherung der Landesflughäfen und aus Überflügen über die Schweiz quer zu subventionieren, ist künftig nicht mehr möglich.
Kommerzielle Auslandflüge von Steuer befreit
Erträge aus der Kerosinbesteuerung sollen den Ausfall zumindest zum Teil kompensieren. Der Steuerpflicht unterstehen Flüge im Inland und Flüge zu privaten Zwecken. Kommerzielle Flüge mit Verbindung zum Ausland sind gemäss einer UNO-Konvention von der Steuer befreit. Dass ein Teil der Erträge aus der Kerosinbesteuerung der Luftfahrt zugutekommt, geht auf eine Verfassungsänderung zurück, die das Stimmvolk am 29. November 2009 guthiess. Den groben Verteilschlüssel legte das Parlament mit einer Revision des Gesetzes über die Mineralölsteuererträge im vergangenen März fest. Derzeit fliessen die 40 bis 50 Mio CHF in den Strassenverkehr. 50 Prozent des Reinertrages der Steuer gehen wie bisher an die Bundeskasse. (awp/mc/ss)