EU gibt Grünes Licht für Steuerabkommen mit Deutschland

EU gibt Grünes Licht für Steuerabkommen mit Deutschland

EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta winkt Steuerabkommen durch. (Foto: Europäische Union)

Brüssel – Die EU-Kommission gibt für die Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien grünes Licht. Am Dienstag erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta in Brüssel vor den Medien, die Abkommen seien in «voller Übereinstimmung mit EU-Recht».

Die Arbeit der Kommission mit den beiden EU-Mitgliedstaaten bis zur Überarbeitung der Abkommen habe gezeigt, was möglich sei, wenn man gut zusammenarbeite. «So werden Resultate erzielt, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen, als auch den Mitgliedstaaten zu Gute kommen», erklärte Semeta weiter.

Fragen zu Abkommen mit Österreich
Den Text zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich habe die Kommission erst am letzten Donnerstag erhalten. Dazu sei die Analyse noch im Gang. Nach einer ersten Durchsicht des Textes habe die Kommission Österreich einige Fragen zukommen lassen. Deshalb könne er noch nicht abschliessend zu diesem Abkommen Stellung nehmen.

SIF von Entscheid nicht überrascht
Auch wenn sich die EU-Kommission mit der Überprüfung der ersten beiden Abkommen fast einen Monat Zeit liess, das Placet überraschte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) nicht. SIF-Sprecher Mario Tuor sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, die beiden EU-Länder hätten bereits vor der Unterzeichnung der nachgebesserten Abkommen das Einverständnis der EU-Kommission erhalten.

EU-Kompetenzen
Als Modell will die EU-Kommission die nun gutgeheissenen Abkommen trotzdem nicht gelten lassen. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten bilaterale Steuerabkommen aushandeln. Semeta verwies am Dienstag aber auf seinen Brief vom März, in dem er die Bereiche aufgeführt hatte, die davon ausgenommen sein müssen. Das betreffe alle Aspekte, die auf EU-Ebene geregelt seien, die also bereits durch geltendes oder künftiges EU-Recht abgedeckt sind. «In diesem Zusammenhang sollten Mitgliedsstaaten davon absehen, mit der Schweiz oder anderen Drittländern Abkommen zu verhandeln, anzudiskutieren, zu unterzeichnen oder zu ratifizieren.»

Bereiche, welche in der Kompetenz der EU lägen, könnten nur von der EU-Kommission mit der Schweiz verhandelt werden. Das betrifft unter anderem das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU. Die Schweiz hatte sich schon früher bereit erklärt, über eine Erweiterung des Abkommens zu verhandeln.

Druck auf Österreich und Luxemburg
Um aber Verhandlungen mit der Schweiz starten zu können, braucht die Kommission ein Mandat, das sie seit Mai 2011 einfordert. Es sei schwer zu verstehen, sagte Semeta, warum es die Mitgliedstaaten in «so schwierigen wirtschaftlichen Zeiten» nicht schafften, einen Entscheid dazu zu fällen. Schliesslich würde das ihnen später ermöglichen, ihre Steuern besser einzutreiben.

Österreich und Luxemburg blockieren die Verabschiedung eines Mandats, das die EU-Kommission dazu berechtigen würde, mit der Schweiz und anderen Drittstaaten Verhandlungen aufzunehmen. Dabei geht es um die Erweiterung des Anwendungsbereichs in den bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen sowie die Einführung des Informationsaustausches nach OECD-Standard (auf Anfrage). Die beiden EU-Länder fürchten solche Verhandlungen, da sie in der Folge wegen einer Klausel in der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung zum automatischen Informationsaustausch wechseln und damit ihr Bankgeheimnis abschaffen müssten.

Semeta erklärte am Dienstag, er habe mit den Finanzministern der beiden Länder beim informellen Treffen in Kopenhagen Ende März bilaterale Gespräche geführt. «Ich habe sie aufgefordert, ihre Position zu überdenken und die Blockade aufzugeben». Frühestens im Mai kann das Thema wieder auf die Agenda des EU-Finanzministerrats kommen. (awp/mc/pg)

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