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Brüssel – Die EU-Finanzminister haben am Dienstag ohne Diskussion den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der Schweiz definitiv gutgeheissen. Dabei handelt es sich um den letzten formalen Schritt innerhalb der EU, damit das Abkommen seitens der EU in Kraft treten kann.
Bereits im vergangenen Mai hatten die Schweiz und die EU das Abkommen zum Austausch von Steuerdaten unterzeichnet. Doch bevor die EU-Staaten diesem formal zustimmen konnten, mussten sie abwarten, bis sich das EU-Parlament dazu äussert – dies obwohl das EU-Parlament in Steuerangelegenheiten kein Mitbestimmungs- sondern nur ein Anhörungsrecht hat. Ende Oktober befasste sich schliesslich das EU-Parlament mit dem Abkommen. Nach dem Plazet der EU-Finanzminister kann dieses seitens der EU nun in Kraft treten.
Prozess in der Schweiz dauert länger
Auf Schweizer Seite wird der interne Prozess hingegen noch länger dauern: Am 25. November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zuhanden des eidgenössischen Parlaments. Dieses dürfte die Vorlage in ihrer Frühlings- oder Sommersession beraten. Danach muss noch die Referendumsfrist von 100 Tagen abgewartet werden. Wird kein Referendum ergriffen, kann anschliessend das Abkommen in Kraft gesetzt werden.
Datenaustausch ab September 2018
Gemäss dem Abkommen mit der EU soll die Schweiz Daten ausländischer Bankkunden ab dem 1. Januar 2017 sammeln und den Schweizer Steuerbehörden übermitteln. Der eigentliche Datenaustausch soll dann ab September 2018 stattfinden.
Zusammen mit dem Abkommen mit der Schweiz hiessen die EU-Finanzminister gleichzeitig auch ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit Liechtenstein gut. Nach dem Ministertreffen soll zudem ein weiteres Abkommen mit San Marino unterzeichnet werden. (awp/mc/pg)